Klärschlammberichte stehen online zur Verfügung
Die Klärschlammberichte aus Niedersachsen werden seit vielen Jahren durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen und seit 2017 durch die Düngebehörde erstellt. Nun stehen die Berichte der letzten vier Jahre aus Niedersachsen auch online zur Verfügung.
Jährlich werden für das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz die Klärschlammberichte erstellt. Dies sind der Klärschlammbericht gemäß EG-Richtlinie 86/278/EWG über die Klärschlammverwertung, kurz EG-Bericht, und der Bericht der Landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung in Niedersachsen, kurz Niedersachsenbericht.
Neben der Auflistung aller Klärwerke in Niedersachsen beinhaltet der EG-Bericht die Erhebung über den Verbleib und die Behandlung des Klärschlamms in Niedersachsen und in den einzelnen Landkreisen.
Im Niedersachsenbericht sind neben der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammkompost und Klärschlamm-Gemisch auch die Angaben über die Nährstoffgehalte, die Schwermetallgehalte und die organischen Schadstoffe in den Klärschlämmen aufgeführt. Des Weiteren enthält der Bericht Auswertungen der Bodenuntersuchungen in Bezug auf die nach Klärschlammverordnung anzuwendenden Vorsorgewerte gemäß Bundesbodenschutzverordnung für die Schwermetalle und organischen Schadstoffe.
Die im Niedersachsenbericht dargestellten Daten zur landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung in Niedersachsen basieren auf dem Datenerfassungsprogramm POLARIS (ProduktiOnsorientiertes LAndwirtschaftliches RaumInformationsSystem), das neben der Erfassung der Fachdaten in einer Datenbank eine Zuordnung zu den Flächen ermöglicht (Geografisches Informationssystem).
Die kompletten Berichte können unter folgenden Link eingesehen werden und stehen zum Download bereit.
https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen/boden/acker--und-grunlandboden/landwirtschaftliche-klaerschlammverwertung-in-niedersachsen-149726.html
Änderung der Berichtspflicht für die EU-Klärschlammrichtlinie
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Klärschlämme, die als Düngemittel in Verkehr gebracht werden, müssen nach den Vorgaben der Düngemittelverordnung (DüMV) vom 05.12.2012, zuletzt geändert am 02.10.2019 gekennzeichnet werden.
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