Düngebehörde Niedersachsen

170 N-Rechner komplett neu aufgelegt
Die Düngeverordnung begrenzt die Ausbringung von Stickstoff aus organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln auf durchschnittlich 170 kg N je Hektar und Jahr im Betrieb. Mit dem grundlegend neu konzipierten 170 N-Rechner können Sie Ihre betriebsindividuelle Obergrenze einfach ermitteln und die Einhaltung der Vorgaben prüfen. Aktuelle Richtwerte und Restriktionsflächen werden dabei berücksichtigt. Das begleitende Handbuch wurde ebenso überarbeitet und aktualisiert.

Zwischenfruchtanbau - Stickstoff nutzen, Wasser schützen
Zwischenfrüchte sollen heute weit mehr leisten als nur Stickstoff zu binden: Sie tragen zum Grundwasser- und Erosionsschutz bei, verbessern die Bodenstruktur und erfüllen wichtige phytosanitäre Funktionen in Hackfruchtfruchtfolgen. Hier finden Sie die Ergebnisse der Untersuchungen im Demonstrationsvorhaben zum Anbau von Gründüngungszwischenfrüchten zu N-Konservierung, N-Nachlieferung und N-Dynamik im Boden von Herbst 2020 bis Frühjahr 2023 in Niedersachsen.

Herbstdüngung 2026: Rechtliche Vorgaben und Einschränkungen
Worauf ist aus rechtlicher Sicht zu achten, wenn im Herbst nach Ernte der Hauptfrucht gedüngt werden soll? Der Artikel erläutert die Regelungen zur Stickstoffdüngung im Herbst. Die bereits bekannten düngerechtlichen Regeln der bundesweit geltenden Düngeverordnung für die Herbstdüngung bleiben weiterhin bestehen, die zusätzlichen Vorgaben für die mit Nitrat belasteten (roten) Gebieten sind 2026 außer Kraft gesetzt.