Düngebehörde Niedersachsen

Verschiebung der Düngesperrfrist auf Grünland möglich
Die Düngeverordnung legt eine Sperrfrist im Winter für die Ausbringung stickstoffhaltiger Düngemittel fest. Diese kann für Grünland und mehrjährigen Feldfutterbau verschoben werden, sofern der Boden- und Gewässerschutz gewährleistet bleibt. Die Sperrfrist beginnt dann am 16. Oktober und endet am 15. Januar. Einschränkungen in nitratbelasteten Gebieten entfallen dieses Jahr. Anträge sind digital bis zum 12. Oktober einzureichen, die Genehmigung gilt für ein Jahr. Die Bestimmungen der Düngeverordnung und Mindestabstände zu Gewässern müssen eingehalten werden.

Übersicht zu den geltenden Sperrfristen Herbst/Winter 2026/2027
Die Düngeverordnung legt für bestimmte Düngemittel Sperrfristen fest. Während dieser Zeit dürfen Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff nicht ausgebracht werden. Welche Sperrfrist ist im Herbst 2026 bzw. Winter 2027 einzuhalten? Die in den vergangenen Jahren einzuhaltenden, umfangreicheren Sperrfristen in den nitratbelasteten (Roten) und eutrophierten (Gelben) Gebieten in Niedersachsen entfallen aufgrund der Aussetzung der Vollziehung der Landesdüngeverordnung. Damit gilt die Sperrfrist der Düngeverordnung (DüV) für Niedersachsen.

ENNI Update: Freischaltung der Düngebedarfsermittlung und Dokumentation der Düngung für 2027
Mitte September wurden die Düngebedarfsermittlung (DBE) sowie die Dokumentation der Düngung (DdD) für das Düngejahr 2027 freigeschaltet. Darüber hinaus wurden die GAP‑Antragsdaten 2026, aktualisierte Feldblockbestände, angepasste Kulisseninformationen und neue Eingabefelder für Phosphatmengen aus Herbstdüngungen in ENNI eingebunden. Weitere Informationen zum Update finden Sie hier:

Herbstdüngung 2026: Rechtliche Vorgaben und Einschränkungen
Worauf ist aus rechtlicher Sicht zu achten, wenn im Herbst nach Ernte der Hauptfrucht gedüngt werden soll? Der Artikel erläutert die Regelungen zur Stickstoffdüngung im Herbst. Die bereits bekannten düngerechtlichen Regeln der bundesweit geltenden Düngeverordnung für die Herbstdüngung bleiben weiterhin bestehen, die zusätzlichen Vorgaben für die mit Nitrat belasteten (roten) Gebieten sind 2026 außer Kraft gesetzt.