Düngebehörde

Düngebehörde Niedersachsen

Gewässerrandstreifen Gewässer 2. Ordnung

Rote Gebiete: Niedersachsen nimmt Revision beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zurück

Wir weisen auf folgende Veröffentlichung des Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hin:

Jahreskulisse der Roten Gebiete (2025)

BVerwG-Urteile: Auswirkungen auf Düngeregelungen in Roten/Gelben Gebieten

Aufgrund der jüngsten BVerwG-Urteile wird der Vollzug der besonderen Anforderungen in ausgewiesenen Gebieten, einschließlich der mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete, ausgesetzt. Dies umfasst auch die zusätzlichen oder abweichenden Maßnahmen. Betriebe werden jedoch gebeten, sich freiwillig an zusätzliche Auflagen zu halten. Die Einhaltung der Düngeverordnung (DüV) wird weiterhin überwacht, unabhängig von den spezifischen Vorgaben für Rote/Gelbe Gebiete.

Schlitzverteiler

Emissionsarme Aufbringung von flüssigen organischen Düngemitteln

Vorgaben zur bodennahen streifenförmigen Aufbringung von flüssigen organischen Düngemitteln sowie generelle Regeln zu Ausnahmemöglichkeiten gemäß § 6 (3) Düngeverordnung (DüV).