Änderung der Aufzeichnungsfrist nach § 10 (2) Düngeverordnung
Dokumentation der Düngung – Aufzeichnungsfrist nach § 10 Absatz 2 Düngeverordnung wird von zwei auf vierzehn Tage verlängert.
Emissionsarme Aufbringung von flüssigen organischen Düngemitteln
Vorgaben zur bodennahen streifenförmigen Aufbringung von flüssigen organischen Düngemitteln sowie generelle Regeln zu Ausnahmemöglichkeiten gemäß § 6 (3) Düngeverordnung (DüV).
Übersicht zu den geltenden Sperrfristen Herbst/Winter 2024/2025
Welche Sperrfrist ist wo einzuhalten? Durch die verschiedenen Regelungen in der Düngeverordnung (DüV) und der Landesdüngeverordnung (NDüngGewNPVO) ist es schwierig einen Überblick über die einzuhaltenden …
Richtwerte im Bereich Geflügelhaltung - DLG-Merkblattes 457
Die Nährstoffausscheidungswerte im Geflügelbereich auf Basis des DLG-Merkblattes 457 wurden vom Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für die Nutzung im Bereich Dü…
Von der ENNI-Meldepflicht befreit?! – Hier können Sie uns dies übermitteln:
Ihr Betrieb ist nach DüV nicht aufzeichnungspflichtig? Mit einem pdf-Tool können Sie dies überprüfen und uns mit einem Klick per Mail benachrichtigen.
Neues Lagerkonzept: Verwertung auf der Fläche ersetzt Lager 10/2024
Vollzugshinweise zur Umsetzung der Anforderungen an die Lagerung gem. § 12 Abs. 5 DüV
Das OVG Lüneburg hat die Vorgaben zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Gärrückständen gemäß § 12 Abs.…
Welcher Betrieb ist aufzeichnungs- und meldepflichtig gemäß Düngerecht?
Welcher Betrieb ist aufzeichnungspflichtig und damit auch meldepflichtig in ENNI? Mit Hilfe der Grafik in diesem Artikel kann überprüft werden, ob ein Betrieb verpflichtet ist, den Düngebedarf, die durchgeführte Düngung und …
Aufzeichnungs- und Meldepflichten gem. DüV, NDüngGewNPVO und StoffBilV
In diesem Artikel finden Sie eine Übersicht zu den aktuellen Aufzeichnungs- und Meldepflichten gemäß Düngeverordnung (DüV vom 30.04.2020), Landesdüngeverordnung (NDüngGewNPVO vom 08.05.2021) und der …
Nitratbelastete Gebiete – Kabinett gibt Änderungsverordnung für die Verbandsbeteiligung frei
Presseinformation der Pressestelle des Niedersächischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
Zwischenfruchtanbaugebot in Roten Gebieten und Niederschlagsmengen
Nach § 13a (2) Nr. 7 gilt für Flächen in Roten Gebieten ein Zwischenfruchtanbaugebot, wenn die nachfolgende Sommerung im Folgejahr gedüngt werden soll. Eine Ausnahme von der Regelung besteht, wenn die Flächen in Gebieten …