Düngebehörde

Service / Gesetze, Verordnungen

Schlitzverteiler

Emissionsarme Aufbringung von flüssigen organischen Düngemitteln

Vorgaben zur bodennahen streifenförmigen Aufbringung von flüssigen organischen Düngemitteln sowie generelle Regeln zu Ausnahmemöglichkeiten gemäß § 6 (3) Düngeverordnung (DüV).

Niedersächsische Verordnung über Anforderungen an Feldmieten (Niedersächsische Feldmieten-Verordnung)

Information im Auftrag der niedersächsischen Ministerien Umwelt, Energie und Klimaschutz sowie Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Mit Verkündung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 35/2022 vom 18…

Niedersächsische Meldeverordnung (NDüngMeldVO)

Niedersächsische Verordnung über Meldepflichten in Bezug auf den Düngebedarf und den Nährstoffeinsatz (NDüngMeldVO)

Niedersächsische Landesdüngeverordnung (NDüngGewNPVO)

Niedersächsische Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder  Phosphat (NDüngGewNPVO) vom 17.11.2023.

Düngeverordnung (DüV)

Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung) vom 26. Mai 2017 (BGBl. I S. 1305), …

Rechtliche Grundlagen der Elektronischen Nährstoffmeldung Niedersachsen (ENNI)

Meldepflichten düngerechtlicher Aufzeichnungen ergeben sich für Betriebe mit Betriebssitz in Niedersachsen aus den folgenden Verordnungen:

Stoffstrombilanzverordnung vom 14. Dezember 2017

Im Januar 2018 ist die Stoffstrombilanzverordnung in Kraft getreten. Durch die Stoffstrombilanz sollen die Nährstoffflüsse im landwirtschaftlichen Bereich transparenter werden. Die Stickstoff- und Phosphoraufnahmen und -abgaben des …

Rechtliche Grundlagen beim Inverkehrbringen von Wirtschaftsdüngern

Beim Inverkehrbringen von Wirtschaftsdüngern sowie von Stoffen, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten sind eine Reihe von düngerechtlichen und tierseuchenrechtlichen Regelungen zu beachten. In der …