Nmin-Bestimmung im Feldgemüsebau: Vorgaben für die Düngebedarfsermittlung
Vor dem Aufbringen wesentlicher Nährstoffmengen an Stickstoff oder Phosphat ist der Düngebedarf für die jeweilige Kultur zu ermitteln. Dabei muss der aktuell im Boden vorhandene und pflanzenverfügbare Stickstoffvorrat (Nmin) berücksichtigt werden. Im Gemüsebau gibt es hier bei der Beprobung und der Nutzung von Richtwerten Besonderheiten.
Angesichts der verschiedenen düngerechtlichen Vorgaben und anderen Faktoren, wie der Kulissenzuordnung von Flächen oder der jeweiligen Fruchtfolge, gibt dieser Artikel einen Überblick zur Wahl des korrekten Nmin-Werts für die Düngebedarfsermittlung (DBE) im Freilandgemüsebau.
Nmin-Werte in roten und grünen Gebieten – Erstkultur Gemüse
Für die DBE der ersten Gemüsekultur können Betriebe im grünen Gebiet entweder die Nmin-Richtwerte der LWK nutzen oder mit dem Laborergebnis einer eigenen repräsentativen Probe rechnen. Je nach Zeitpunkt der Aussaat/Pflanzung und der Vorfrucht stehen unterschiedliche Nmin-Richtwerte aus dem Ackerbau zur Verfügung, da es in Niedersachsen keine eigenen Richtwerte speziell für Gemüsekulturen gibt.(vgl. Fließschema im Anhang). Sollten im Rahmen der Vorplanung die 5-jährigen Mittelwerte verwendet worden sein, sind für die eigentliche N-Düngebedarfsermittlung die aktuellen Nmin-Werte zu verwenden, wenn diese mehr als 10 kg Nmin/ha vom 5-jährigen Mittelwert abweichen.
Für Flächen in nitratbelasteten („roten“) Gebieten, ist es seit 2022 verpflichtend eigene Nmin-Analysen durchzuführen. Eine Nutzung der Richtwerte ist hier nicht zulässig.
Die Ausführungshinweise für die Nmin-Probenahme im Frühjahr finden Sie auf der LWK Website unter dem Webcode 01039497. Dort sind auch Informationen zur Bildung von Bewirtschaftungseinheiten für die Probenahme enthalten. Die Nmin-Probenahmetiefe für Gemüsekulturen ist Anlage 4, Tab. 4, Spalte 4 DüV zu entnehmen.
Kulturfolge Gemüse nach Gemüse
Für den Anbau von Gemüse nach Gemüse im gleichen Jahr können keine Nmin-Richtwerte verwendet werden. Es gibt für diese Kulturfolge die Ausnahmeregelung, dass zur Ermittlung des aktuellen Nmin-Werts neben Laboruntersuchungen auch ein Nitratschnelltest (z. B. Nitrachek 404 oder RQflex) genutzt werden kann. Bei dessen Anwendung sind die Vorgaben der Düngebehörde zur Nmin-Probenahme mit Schnelltests zu beachten und das darunter verlinkte "Probenahmeprotokoll Nitratschnelltest mit Reflektometer (Nitrachek)" vollständig auszufüllen. Um die Nährstoffverfügbarkeiten optimal zu erfassen, ist aus fachbehördlicher Sicht eine schlagbezogene Probenahme sinnvoll.
Der Nitratschnelltest darf auch in roten Gebieten angewendet werden, solange die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Für die Erstkultur Gemüse im Frühjahr ist die Nutzung des Schnelltests jedoch nicht zulässig – hier müssen im Labor analysierte Proben der Flächen oder in grünen Gebieten die Richtwerte der LWK genutzt werden.
Erfolgt die Nmin-Probenahme frühestens vier Wochen nach Einarbeitung der Ernterückstände der Vorkultur, dürfen die Abschläge für die N-Nachlieferung aus den Ernteresten der Vorkultur (Anlage 4, Tab. 4, Spalte 5 DüV) um bis zu zwei Drittel reduziert werden, da in diesem Fall ein Großteil des Stickstoffs aus den Ernteresten bereits mineralisiert ist und über die Nmin-Probe erfasst wird. Andernfalls sind die Abschläge zu 100 % anzurechnen.
Kulturfolge Gemüse nach Getreide
Für die Kulturfolge Gemüse nach einer ackerbaulichen Vorkultur z.B. Blumenkohl nach Wintergerste gilt: hier muss eine eigene Nmin-Probe gezogen werden. Richtwerte stehen nicht zur Verfügung und die Verwendung des Nitratschnelltests ist in diesem Fall nicht zulässig.
Wintergemüse
Einige Gemüsekulturen werden im Herbst gepflanzt und bleiben auch über Winter stehen. Dabei werden zwei Fälle unterschieden:
- Überwinterungskulturen mit Düngung im Frühjahr
Beispiele hierfür sind Winter-Feldsalat, -Spinat, -Petersilie oder -Zwiebeln. Hier bleiben die Vorgaben für die DBE weitgehend unverändert. Der geringe N-Düngebedarf von ca. 20 kg N/ha wird über den Nmin-Vorrat des Bodens gedeckt. Es besteht somit kein Düngebedarf im Herbst. Für die DBE im Frühjahr müssen eigene Nmin-Proben gezogen werden. Richtwerte stehen nicht zur Verfügung und die Verwendung des Nitratschnelltests ist in diesem Fall nicht zulässig.
- Überwinterungskulturen mit Düngung im Herbst (und Frühjahr)
Beispiele hierfür sind Winter-Porree oder -Blumenkohl. Bei diesen Kulturen besteht auch im Herbst ein N-Düngebedarf. Für die DBE ist auch hier eine eigene Nmin-Probenahme notwendig. Wenn es sich um eine Kulturfolge Gemüse nach Gemüse im selben Jahr handelt, ist die Nutzung eines Nitratschnelltests zulässig. Folgt die Kultur auf eine ackerbauliche Vorfrucht ist die Nutzung eines Nitratschnelltests nicht zulässig.
Vor der Düngegabe im Frühjahr muss eine neue DBE erstellt werden. Hierbei müssen der Nmin-Wert und die N-Düngung aus dem Herbst angerechnet werden. Eine erneute Nmin-Probenahme im Frühjahr ist nicht notwendig.
Spezialfall Möhre, Zwiebel und Co.
Die Nmin-Probenahme sollte normalerweise maximal zwei Wochen vor der Pflanzung und Düngung erfolgen. Anders ist es bei Kulturen mit einer sehr langsamen Jugendentwicklung wie z.B. Möhre, Pastinake oder Zwiebel. Hier sieht die Düngeverordnung (DüV) vor, dass die Nmin-Probenahme erst in der 4. bzw. 6. Kulturwoche erfolgen soll. Deshalb sind diese Kulturen in Anlage 4, Tabelle 4, Spalte 3 DüV mit „*“ oder „**“ gekennzeichnet. Detaillierte Informationen, wann von dieser Regelung abgewichen werden kann, finden Sie in dem Artikel „DBE und Nmin-Probenahme bei Möhren und Zwiebeln“ unter Webcode: 01041925.
Spezialfall Spargel
Im Spargelanbau erfolgt die Düngung i. d. R. nach der Ernte Ende Juni. Auch hier muss zuvor eine DBE erstellt werden. Bisher konnten hierfür entweder eigene Nmin-Analysen oder die Nmin-Richtwerte der LWK für späte Sommerungen genutzt werden.
Aufgrund des späten Düngetermins und den Besonderheiten des Spargelanbaus im Damm und unter Folie, die in dem ackerbaulichen Richtwert nicht berücksichtigt sind, ist die Nutzung der Nmin-Richtwerte ab 2024 jedoch nicht mehr möglich. Es müssen also ab 2024 alle Spargelbetriebe in Niedersachsen eigene Nmin-Proben für die Düngebedarfsermittlung analysieren lassen, bei gleicher Bodenart ist es möglich Bewirtschaftsungseinheiten zu bilden.
Für Neu- und Junganlagen, die bereits im April/Mai gedüngt werden, ist in grünen Gebieten die Nutzung der Richtwerte hingegen weiterhin zulässig.
Weitere Spezialfälle
Zusätzliche Informationen zur Nmin-Beprobung in Erdbeeren und im kleinstrukturierten Gemüsebau finden sie in den verlinkten Artikeln.
Das angefügte Fließschema bietet Ihnen einen Überblick über die unterschiedlichen Vorgaben bei der Nmin-Probenahme im Freilandgemüsebau.
Nmin-Richtwert 2024 für Spargel
Der Nmin-Richtwert für Spargel für das Jahr 2024 liegt vor.
Mehr lesen...Kombireiter Ackerbau/Gartenbau in ENNI
In ENNI gibt es mit dem aktuellen Update eine neue Schlag-Nutzungsart, um den Anbau von Gemüse- und Ackerbaukulturen innerhalb eines Düngejahres auf einem Schlag darzustellen. Sie ist vor allem für die Betriebe gedacht, die Gemüse…
Mehr lesen...Umgang mit gartenbaulichen Ernteresten im Hinblick auf Düngerecht und Düngemittelrecht
Alle anfallenden Ernte- und Putzreste im Gemüsebau unterliegen sowohl düngerechtlichen als auch düngemittelrechtlichen Verordnungen.
Mehr lesen...Düngebedarfsermittlung bei Erdbeeren nach der Ernte und bei Herbstpflanzungen
Zur DBE von Erdbeeren, die im Sommer und Herbst gedüngt werden sollen, gibt es in Niedersachsen folgenden Datensatz:
Mehr lesen...Düngebedarfsermittlung und Nmin-Probenahme bei Möhren und Zwiebeln
Vor dem Aufbringen wesentlicher Nährstoffmengen an Stickstoff oder Phosphat ist der Düngebedarf für die jeweilige Kultur zu ermitteln. In den meisten Fällen findet dies vor Kulturbeginn statt. Für bestimmte Gemü…
Mehr lesen...Regelungen der Düngeverordnung zum kleinstrukturierten Gemüseanbau
Für den kleinstrukturierten Gemüse- und Erdbeeranbau gibt es die Möglichkeit, mehrere Schläge und Bewirtschaftungseinheiten, die jeweils kleiner als 0,5 ha sind, für die Zwecke der Düngebedarfsermittlung (DBE) zu einer …
Mehr lesen...