Regelungen der Düngeverordnung zum kleinstrukturierten Gemüseanbau
Für den kleinstrukturierten Gemüse- und Erdbeeranbau gibt es die Möglichkeit, mehrere Schläge und Bewirtschaftungseinheiten, die jeweils kleiner als 0,5 ha sind, für die Zwecke der Düngebedarfsermittlung (DBE) zu einer Fläche von 2 ha zusammenzufassen. Für die Zusammenfassung der Fläche von maximal 2 ha gibt es keine Vorgaben hinsichtlich der Kultur, Bewirtschaftung und Historie der Fläche.
Es können jedoch nur Parzellen, die im selben Feldblock liegen, zu einer Bewirtschaftungseinheit zusammengefasst werden.
Wenn auf zusammengefassten Flächen nach § 3 Absatz 2 Satz 3 verschieden Kulturen angebaut werden, kann gemäß § 4 Absatz 1 Nr. 2 DüV für die DBE entweder ein durchschnittlicher N-Bedarfswert der angebauten Kulturen angenommen werden oder die Ermittlung beispielhaft für drei Gemüsekulturen mit unterschiedlichen N-Bedarfswerten (z. B. Stark-, Mittel, Schwachzehrer) erfolgen. In Abbildung 1 ist dargestellt, wie eine Zusammenlegung von diesen Schlägen möglich ist.
In der folgenden Tabelle finden Sie ein Beispiel für eine Zusammenfassung der Kulturen auf den Kleinstflächen:
Die rot markierten Kulturen (Tabelle 1) überschreiten die Größe von 0,5 ha und können nicht bei der Kleinstflächenregelung berücksichtig werden.
Die restlichen Kulturen eignen sich für eine Zusammenlegung nach § 3 Absatz 2 Satz 3. Die Fläche von 2 ha darf aber nicht überschritten werden, sodass auch hier noch Kulturen ausgeschlossen werden müssen.
Die aufgeführten Kulturen bilden zusammen einen fingierten 2 ha Schlag.(Tabelle 2) Die Kulturen Wirsing und Feldsalat konnten dem fingierten 2 ha Schlag nicht mehr hinzugefügt werden, da sonst die 2 ha überschritten worden wären.
Wie in Abbildung 1 beschrieben gibt es zwei Möglichkeiten für die DBE.
- Es wird ein durchschnittlicher N-Bedarfswert aus allen Kulturen auf der zusammenge-fassten Fläche gebildet. In diesem Beispiel beträgt der durchschnittliche N-Bedarfswert: 199,1 kg N/ha ≈ 200 kg N/ha. Zur Erfüllung der Meldepflicht in ENNI wird die Kultur ausgewählt, die diesem Wert am nächsten ist. In diesem Beispiel Knollenfenchel mit einem N-Bedarfswert von 200 kg N/ha.
- Es werden drei repräsentative Gruppen gebildet. Dazu wurden in diesem Beispiel die Kulturen nach Schwach-, Mittel- und Starkzehrern sortiert. Die Grundlage hierfür bildet die Tabelle 2. Aus den drei Gruppen wird jeweils eine Kultur ausgewählt, die die ganze Gruppe repräsentativ darstellt. So wird eine Überversorgung der Schwachzehrer und eine Unterversorgung der Starkzehrer vermieden.
Die DBE kann nun für die folgenden drei Kulturen erstellt werden:
Die Eingabe in ENNI kann bei Kleinstflächen nach dem genannten Schema erfolgen. Die Aufzeichnungen für die zusammengelegten Flächen sind aufzubewahren und bei einer Kontrolle vorzuzeigen.
Dokumentation der Düngung auf Kleinstflächen:
Die Düngung ist in ENNI entsprechend der erstellten DBEs einzutragen. Wenn zum Beispiel ein durchschnittlicher N-Bedarfswert ermittelt und mit diesem die DBE erstellt wurde, ist in ENNI für diese DBE die Düngung einzutragen. Wenn drei Kulturen repräsentativ für die zusammengelegte Fläche ausgewählt wurden und mit diesen eine DBE erfolgt ist, so erfolgt die Dokumentation der Düngung in ENNI für diese drei Kulturen.
Dies dient zur Vereinfachung der gesetzlichen Aufzeichnungspflicht. Die einzelnen Düngungsnahmen für einzelne Schläge sind aufzuzeichnen und bei einer Kontrolle vorzulegen.
(Die Zusammenlegung von Kleinstschlägen soll der Vereinfachung der gesetzlichen Aufzeichnungspflichten dienen und ist freiwillig. Die einzelnen Düngungsmaßnahmen für die Teilschläge sind aufzuzeichnen und bei einer Kontrolle vorzulegen.
Hinweise:
Bei den Darstellungen handelt es sich um Beispiele, die verdeutlichen sollen, wie eine Zusammenfassung von Kleinstflächen aussehen kann. Es wird empfohlen die Zusammenfassung der Kleinstflächen entsprechend der im Betrieb angebauten Kulturen durchzuführen. Die Zusammenlegung der Flächen ist frei wählbar.
Auf Schlägen kleiner als 1 ha ist keine Bodenuntersuchung für Phosphor erforderlich und es muss keine DBE für Phosphor erstellt werden. Jedoch besteht auch auf Flächen kleiner als 1 ha die Pflicht der Düngebedarfsermittlung für Stickstoff. Bei fehlender Einschätzung des Humusgehalt muss auf Bodenuntersuchungen von vergleichbaren Schlägen zurückgegriffen werden.
(Definition Schlag nach § 2 Nr. 2 DüV: Eine einheitlich bewirtschaftete, räumlich zusammenhängende und mit der gleichen Pflanzenart oder mit Pflanzenarten mit vergleichbaren Nährstoffansprüchen bewachsene oder zur Bestellung vorgesehene Fläche.)
Satzweiser Anbau auf zusammen gelegten Flächen nach § 3 Absatz 2 DüV
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