Düngebehörde

Düngebedarfsermittlung und Nmin-Probenahme bei Möhren und Zwiebeln

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Vor dem Aufbringen wesentlicher Nährstoffmengen an Stickstoff oder Phosphat ist der Düngebedarf für die jeweilige Kultur zu ermitteln. In den meisten Fällen findet dies vor Kulturbeginn statt. Für bestimmte Gemüsekulturen im Ackerbau, wie zum Beispiel Möhren und Zwiebeln, die in Anlage 4 Tabelle 4 Spalte 3 der DüV mit „*“ und „**“ gekennzeichnet sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten und Zeitpunkte, den im Boden verfügbaren Stickstoff (Nmin) für die DBE zu ermitteln.

Die betreffenden Kulturen sind in Tabelle 1 aufgeführt:
Tabelle 1: Nmin-Probenahmezeitpunkte nach Anlage 4 Tab. 4 DüV

Probenahmezeitpunkt Nmin

Kulturen

In der 4. Kulturwoche

Chicoréerüben, Bundmöhren, Pastinaken, Bundzwiebeln

In der 6. Kulturwoche

Industriemöhren, Waschmöhren, Wurzelpetersilie, Schnittlauch gesät, Schnittlauchanbau für Treiberei, Schwarzwurzeln, Trockenzwiebel

Aufgrund der langsamen Jugendentwicklung dieser Kulturen sieht die Regelung der DüV vor, dass bei diesen Kulturen der Großteil der Düngung erst 4 bzw. 6 Wochen nach Saat erfolgt. Daher ist die Nmin-Probenahme erst zu diesem Zeitpunkt vorgesehen und die Düngebedarfsermittlung erfolgt dann auf Grundlage des ermittelten Wertes. Eine Andüngung von max. 60 kg/ ha N ist möglich, muss aber so bemessen werden, dass der ermittelte N-Düngebedarf nach Vorliegen der Nmin-Untersuchung bei Erstellung der DBE nicht überschritten wird.

In Niedersachsen gibt es in Bezug auf diese Regelung eine Ausnahme, da in der Praxis oft ein Großteil der Düngung in organischer oder mineralischer Form vor der Saat ausgebracht wird. In diesem Fall kann die DBE bereits zur Aussaat erstellt werden und es können abweichend von der oben genannten Regel die Nmin-Richtwerte oder Ergebnisse eigener Nmin-Untersuchungen zu diesem Zeitpunkt für die DBE herangezogen werden. Auch bei speziellen Anbauverfahren wie Damm- und Folienanbau kann diese Ausnahme genutzt werden.

Möhren
MöhrenPixabay

Aussaat vor Winter

Wenn diese Kulturen im Herbst ausgesät werden (z.B. Winterzwiebeln) haben diese im Herbst keinen Düngebedarf, da die geringe Nährstoffaufnahme von ca. 20 kg N/ha durch den Nmin-Vorrat im Boden gedeckt werden kann. Die Nmin-Probenahme ist vor der Düngung im Frühjahr durchzuführen. Für die DBE 2024 werden Stammdatensätze für diese Kulturen bereitgestellt, um das Verfahren korrekt darstellen zu können.