ENNI und Meldeprogramm - Programmupdate Mitteilungs-Archiv
Archiv unserer Mitteilungen zu wichtigen Programmupdates. Aktuelle Informationen zu ENNI-Updates finden Sie entweder in unserer ENNI-Artikel-Übersicht unter www.meldeprogramm.de oder als ENNI-Anwender im programminternen Infofenster.
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08.08.2024 - Meldeprogramm - Update vom 08.08.2024
Mit dem Meldeprogramm-Update vom 08.08.2024 wurden die landwirtschaftlichen Betriebe aus dem Bundesland Hamburg in das Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger eingebunden.Lieferungen von und nach Hamburg sind nun im Meldeprogramm so zu erfassen, wie Meldungen, die ausschließlich in Niedersachsen stattfinden. Für Hamburger Betriebe ist die für die Antragstellung Agrarförderung (ANDI) vergebene Betriebsnummer beginnend mit 276 03 900 zu nutzen. In der Liste für selbst erfasste Adressen (Betriebe nicht in Niedersachsen) stehen bereits eingegebene Hamburger Betriebe mit dem heutigen Update nicht mehr zur Verfügung. Lieferungen von Hamburg nach Niedersachsen sind nun als Aufnahmemeldung -> Selbsteingabe (Niedersachsen und Hamburg) zu erfassen, nicht mehr als Aufnahmemeldung aus anderen Bundesländern / Ausland. Diese Änderungen gelten auch für Meldungen per Dateiimport.
13.03.2024 - ENNI - Update vom 07.+08. und 13.03.2024
Mit den ENNI-Updates bis 13.03.2024 konnten der Teilbogen zur Berechnung der betrieblichen N-Obergrenze (170N) sowie der XML-Import für das Düngejahr 2024 freigeschaltet werden. Außerdem steht im Programmbereich "Düngebedarfsermittlung" (DBE) für die Nutzungsart Ackerbau nun eine erweiterte Kopierfunktion zur Verfügung. Darüber hinaus erkennt der FLIK-Abgleich nun auch wieder FLIK aus anderen Bundesländern bzw. dem angrenzenden Ausland. Durch Anpassungen der Datenablage im Programmbereich "Dokumentation der Düngung" (DdD) können Düngedokumentationen des Düngejahrs 2023 mit dem Status "in Bearbeitung" nicht mehr berechnet werden, wenn die zugehörige Düngebedarfsermittlung (DBE) 2023 bereits vor dem 08.03.2024 gemeldet worden ist. In diesem Fall stornieren Sie bitte in der Übersicht der Düngebedarfsermittlungen die bereits gemeldete Düngebedarfsermittlung 2023 mit Datenübernahme. Zwei unmittelbar nach dem Update aufgetretene Fehler (Anzahl Düngemaßnahmen im Report Dokumentation der Düngung und Import von Bodenuntersuchungen mit Analysedatum aus 2018 und älter) konnten wieder behoben werden.
24.01.2024 - ENNI - Updates vom 24.01.2024
Mit dem ENNI-Update vom 24.01.2024 stehen die Tierzahlen des Düngejahres 2023 für Rinder aus HI-Tier nun auch im Kalenderjahr geführten Betrieben im Programmbereich betriebliche N-Obergrenze (170 N) zur Verfügung.
Eine weitere Neuerung im Reiter Tierhaltung des Programmbereichs N-Obergrenze ist die Einbindung der neuen Richtwerte für Geflügel gemäß DLG-Merkblatt 457. Diese stehen in ENNI ab dem Düngejahr 2023 zur Auswahl. Übergangsweise können neben den neuen Richtwerten für die Düngejahre 2023 und 2024 auch die bisherigen Richtwerte verwendet werden. Ab Düngejahr 2025 gelten dann ausschließlich die neuen Werte.
17.01.2024 - ENNI - Updates vom 17.01.2024
Nach dem ENNI-Update bezieht sich die Berechnung der Düngebedarfsermittlung (DBE) für das Düngejahr 2024 nun bei der Zuordnung rotes/gelbes Gebiet der Einzelschläge auf die Gebietskulissen aus dem November 2023. In der Schlagliste des DBE-Bearbeitungsbogens 2024 wird über Doppelspalten dargestellt, ob ein Schlag mit der Neuausweisung am 17.11.2023 gegenüber den Kulissen vom Februar 2023 die Kulissenzuordnung rotes/gelbes Gebiet gewechselt hat.
Herbstdüngebedarfe von Winterraps, Wintergerste, Zwischenfrüchten etc. aus dem Herbst 2023 auf Schlägen, die erst mit der Neuausweisung im November 2023 rotes Gebiet geworden sind, werden ohne Abzüge berechnet. Diese Schläge werden im Ergebnisausdruck der DBE gesondert unter dem Punkt „G.“ aufgeführt. Die Änderung der Kulissen in 2023 können Sie außerdem über das ENNI-GIS nachvollziehen.
Zudem erfolgte heute die Freischaltung des Ergebnisausdrucks / des Reports für das Düngejahr 2024 im Modul Dokumentation der Düngung.
03.01.2024 - ENNI - Updates vom 03.01.2024
Mit dem Update vom 03.01.2024 steht nun auch für im Kalenderjahr 2023 geführte Düngejahre die Meldefunktion zur Verfügung. Die Daten von im Wirtschaftsjahr 2022/2023 geführten Düngejahre können bereits seit dem 31.08.2023 gemeldet werden.
Außerdem zeigt das ENNI-GIS im DBE-Bogen 2024 nun die neuen Kulissen der nitratbelasteten ("roten") und eutrophierten ("gelben") Gebiete vom 17.11.2023 (Kulisse 2023 II). Eine Einbindung dieser Kulissen in die ENNI-Schlagliste und damit in die Report-Berechnung wird im Laufe des Januars erfolgen. Status quo rechnet die Düngebedarfsermittlung 2024 noch mit der Schlagzuordnung, die bis einschließlich 16.11.2023 galt (Kulisse 2023 I).
13.12.2023 - ENNI - Updates vom 13.12.2023
Mit dem Update vom 13.12.2023 wird für Betriebe, die Anbaufolgen von Ackerfrüchten und Gartenbaukulturen innerhalb eines Düngejahrs auf demselben Schlag anbauen, im Programmbereich „Düngebedarfsermittlung (DBE)“ eine vereinfachte Möglichkeit zur Erfassung angeboten. Schläge, auf denen noch innerhalb eines Düngejahrs sowohl eine Düngebedarfsermittlung für eine Ackerbaukultur als auch für eine Gartenbaukultur benötigt wird, können Sie ab dem Düngejahr 2023 nun im Menüreiter „Schläge“ mit der Nutzungsart „Ackerbau/Gartenbau“ anlegen.
Außerdem können Sie ab dem Düngejahr 2022 nun ENNI-Daten zur Erstellung eines Nachweises im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren verwenden (Nachweis für Verwertungskonzepte). Voraussetzung ist eine in ENNI vorliegende Meldung der Teilbögen Düngebedarfsermittlung, Dokumentation der Düngung und N-Obergrenzenberechnung für das Düngejahr 2022 oder 2023 von Ihrem Betrieb.
31.08.2023 - ENNI - Updates vom 31.08.2023
Mit dem heutigen Update ist für im Wirtschaftsjahr 2022/2023 geführte Düngejahre die abschließenden Meldung der Aufzeichnungen an die Düngebehörde möglich. Neu ist im Bogen 170N 2023 eine Möglichkeit zur Erfassung der Weidetage bei Einreichung einer Stallbilanz für Rinder direkt in der Oberfläche. Zudem sind mit dem heutigen Update die Bögen zur Düngebedarfsermittlung und Dokumentation der Düngung für das Düngejahr 2024 verfügbar.
Eine weitere Anpassung aus dem heutigen Update finden Sie auf der ENNI-Anmeldeseite. Dort können Sie nun wählen, ob die automatische Programmabmeldung nach dem Login bei Inaktivität innerhalb von 20, 40 oder 60 Minuten erfolgen soll. Außerdem erscheint unmittelbar vor Ablauf dieser Zeit nun ein kleines Abfragefenster, über das Sie den Zähler zurücksetzen können. Achtung! Bitte denken Sie daran, dass Sie ENNI nur über die Funktion „Abmelden“ verlassen sollten. Wird der Browser demgegenüber ohne Programmabmeldung geschlossen (z.B. durch „klick auf das X“), können Sie das zuvor geöffnete Betriebskonto erst wieder aufrufen, wenn im Hintergrund die automatische Programmabmeldung nach 20, 40 oder 60 Minuten stattgefunden hat.
16.08.2023 - ENNI - Updates vom 16.08.2023
Mit dem heutigen Update ist für den Bogen 2023 nun de r Programmbereich zur Berechnung der N-Obergrenze (170N) verfügbar. Abgerufen werden können im Menüreiter „Tierhaltung“ als Vorlage zur Erfassung die TSK-Daten und für das abgeschlossene Wirtschaftsjahr 2022/2023 die HIT-Daten des Betriebes.Im Programmbereich Düngebedarfsermittlung (DBE) des Bogens 2023 wurde der Schlagabgleich auf die InVeKoS-Schlagdaten aus dem GAP-Antragsjahr 2023, Stand Juli, umgestellt. Außerdem ist mit dem heutigen Update der Import von Grunddaten zur DBE, DdD und 170N für das Düngejahr 2023 via XML-Schnittstelle möglich.
Darüber hinaus wurde in der Programmoberfläche der DBE die Spaltenreihenfolge in den Übersichtstabellen angepasst und Filter ergänzt. Die Sortierung erfolgt nun anhand der Schlagnummer in der ersten Spalte. Über eine Texteingabe in den Filterfeldern der Überschriftenzeile kann ein Filter, z.B. auf den Schlagnamen und die Flächengröße, gesetzt werden.
16.05.2023 - ENNI - Updates vom 16.05.2023
Mit dem heutigen Update sind nun HI-Tier-Daten im Programmbereich N-Obergrenze (ab Bogen 2022) und außerdem Wirtschaftsdüngerdaten aus der Meldedatenbank im Programmbereich Dokumentation der Düngung abrufbar. Außerdem gibt es im Programmbereich N-Obergrenze in den Menüreitern "Tierhaltung", sowie "organische Aufnahmen" und "organische Abgaben" die neue Funktion "Tabelle leeren". Mit Hilfe dieser Funktion können Datenübernahmen aus den Tierdatenbanken und der Meldedatenbank verworfen und neu durchgführt werden, ohne dass, wie bisher, der komplette Bogen storniert werden muss. Einzelne Aufnahme/Abgaben lassen sich nach der Datenübernahme, wie bisher, stornieren und reaktivieren.
Zudem können im Programmbereich Dokumentation der Düngung, Menüreiter Düngemittel, mit der neuen Funktion "Ansicht Meldeprogramm Aufnahmen" nun Aufnahmemeldungen aus der Wirtschaftsdünger-Meldedatenbank eingesehen und in die Düngemittel übernommen werden.
Bei der Berechnung der Düngebedarfsermittlung 2023 (DBE 2023) für Schläge, die in 2023 einen Kulissenwechsel erfahren haben, war es nach unserem Update vom 13.04.23 im Ergebnisausdruck leider teilweise zu Summierungsfehlern bei der Bildung der Summe des gesamtbetrieblichen N-Bedarfs gekommen. Diese konnten nun behoben werden. Auch kann die Funktion "Stornierung mit Datenübernahme" in der Übersicht der DBE-Bögen wieder fehlerfrei genuzt werden.
13.04.2023 - Update zum 13.04.2023
Ab 15.02.23 wirksame Schlagzuordnung nitratbelastetes und eutrophiertes Gebiet implementiert und GAP-Daten Stand Ende 2022 bereit gestellt.
Mit dem heutigen Update bezieht sich die Berechnung der Düngebedarfsermittlung für das Düngejahr 2023 bei der Zuordnung rotes/gelbes Gebiet der Einzelschläge auf die Gebietskulissen aus dem Februar 2023. In der Schlagliste des DBE-Bearbeitungsbogens 2023 wird über Doppelspalten nun dargestellt, ob ein Schlag mit der Neuausweisung am 15.02.2023* gegenüber den Kulissen 2022 die Kulissenzuordnung rotes/gelbes Gebiet gewechselt hat. Düngebedarfe von Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrüchten aus dem Herbst 2022 auf Schlägen, die erst mit der Neuausweisung 2023 rotes Gebiet geworden sind, noch ohne Abzüge berechnet. Diese Schläge werden im Ausdruck der DBE gesondert unter dem Punkt „G.“ aufgeführt. Die Änderung der Kulissen 2022 zu 2023 können Sie außerdem über das ENNI-GIS (Funktion GIS anzeigen) nachvollziehen.
Der Schlagabgleich im DBE-Bogen 2023 bezieht sich dabei mit diesem Update auf die GAP-Daten des Antragsjahrs 2022, aktualisiert um den Felblockbestand aus dem Oktober 2022 und aus dem Januar 2023.
Haben Sie als Anwender Vollmachten von mehreren Betriebesleitern zur Durchführung der ENNI-Meldung erhalten (z.B. als Berater), können Sie in der Betriebsübersicht einzelne Vollmachtgeber vorübergehend ausblenden. Die zu den Vorkulturen des Vorjahres gedüngte Menge an organischem Stickstoff in kg Norg / ha wird als beim Kopieren eines Anbaus nicht mehr aus der Kopiervorlage übernommen, sondern muss händisch nachgetragen werden. Wird Mistdüngung zur Folgefrucht aus einer Ackerschlagkartei importiert, lassen sich diese Werte nun auch nach dem Import in der ENNI-Oberfläche anpassen.
12.01.2023 - ENNI - Updates vom 12.01.2023
P-max Berechnung: für Schläge außerhalb der P-Kulisse wird im pdf-Ausdruck des Düngejahrs 2023 nun wieder korrekt bei P-Bodengehalten < 8,73 mg P / 100 g Boden der im Vergleich von P-Bedarf und P-Abfuhr jeweils höhere Wert und bei P-Bodengehalten ab 8,73 mg P / 100 g Boden die P-Abfuhr als zulässige P-Düngehöhe ausgewiesen (Spalte "P2O5-Max" im pdf-Ausdruck). Durch ein Update vom 17. November 2022 war es hier zu einer fehlerhaften Darstellung gekommen (Kappung des Pmax-Werts auch außerhalb P-Kulisse), die nun behoben werden konnte.
17.11.2022 - ENNI - Updates vom 17.11.2022
Mit dem Update zum 17.11.2022 können in ENNI Düngebedarfsermittlungen (DBE), Düngedokumentationen (DdD) sowie die Angaben zur Berechnung der betrieblichen N-Obergrenze (170N) für das Düngejahr 2022 der Düngebehörde gemeldet werden.
Wie bereits in der letzten Meldekampagne kann die Meldung von DBE, DdD und 170N gestaffelt oder als Gesamtmeldung erfolgen. Beachten Sie hier bitte, dass eine Meldung des DdD-Bogens oder des 170N-Bogens die zeitgleiche Meldung des DBE-Bogens voraussetzt. Die Meldefunktion finden Sie in der Ansicht "3. Schritt: melden" im jeweiligen Ergebnis-Menüreiter der Einzelbögen DBE, DdD oder 170N 2022.
04.11.2022 - ENNI - Updates vom 27.10.2022 und 04.11.2022
Mit dem ENNI-Update zum 27.10.2022 wurden die Bearbeitungsbögen zur Erfassung der Düngebedarfsermittlung (DBE) 2023 sowie zur Erfassung der der Dokumentation der Düngung (DdD) 2023 in ENNI freigeschaltet. Seit dem 04.11.2022 können auch die betrieblichen Düngebedarfe berechnet und ausgedruckt werden.
Damit steht allen ENNI-Anwendern automatisch der DBE-, sowie DdD-Bearbeitungsbogen für das Düngejahr 2023 zur Verfügung. Vorerst nicht verfügbar bleibt die Berechnung und der Ausdruck der DdD-Ergebnisse 2023. Der Ergebnis-Ausdruck DdD 2023 wird im Laufe des November verfügbar werden.
Bei Übernahme der Vorjahresdaten werden die letzten Kulturen des Düngejahrs 2022 als Vorkulturen 2023 angelegt. Bei Schlägen der Nutzungsart Gartenbau sind dies die Kulturen der letzten Kulturfolge bzw. bei Teilflächen mit der jeweils größten Anbaufläche innerhalb der letzten Kulturfolge.
Neu in den Bearbeitungsbögen des Düngejahr 2023 sind außerdem:
- eine Abfrage der Zertifizierung nach § 35 der EU Öko-Verordnung 2018/848 (DBE Betriebsdaten; relevant für die Bemessung der zulässigen Phosphat-Düngung in den eutrophierten "gelben" Gebieten.)
- eine Auswahl einzelner Kulturen pro Schlag als Kopiervorlage bei "Anbau kopieren" (DBE)
- die Beibehaltung von Bodenuntersuchungen bei Änderung der Nutzungsart in "k.A. - keine Aufzeichnungpflicht" (DBE)
- zusätzliche Spalten zur Anzeige der Flächengröße und Gebietskulissenzuordnung in den Anbau-Übersichten (DBE & DdD)
- eine angepasste Beschriftung nebst Hinweistexten in den Ergebnis-Menüreitern (DJ 2023 nicht verfügbar, vorhanden in den DJ 2022 und 2021).
Noch nicht verfügbar für das Düngejahr 2023 ist der Bogen zur Berechnung der betrieblichen N-Obergrenze (170 N).
Bitte beachten Sie bei Ihrer Düngebedarfsermittlung, dass voraussichtlich bis zum Jahresanfang 2023 eine Neuausweisung der nitratsensiblen (roten) und eutrophierten (gelben) Gebiete erfolgt sein wird. Die Schlagübersicht im ENNI-DBE-Bearbeitungsbogen 2023 stellt die aktuelle Zuordnung zu den roten und gelben Gebieten dar, die bis zum Inkrafttreten einer novellierten Landesdüngeverordnung (NDüngGewNPVO) gilt. Ergibt sich aus der Neuausweisung eine Änderung der Zuordnung rotes/gelbes Gebiet einzelner Schläge, kann sich dies auf die Höhe des im Düngejahr 2023 zulässigen Nährstoffeinsatzes auswirken. Sobald das Land Niedersachsen die Ausweisung der neuen Gebietskulissen abgeschlossen hat, wird auch eine entsprechende Anpassung der Schlag-Zuordnung rotes/gelbes Gebiet im ENNI-Bogen 2023 erfolgen.
30.08.2022 - ENNI - Update vom 30.08.2022
Mit dem ENNI-Update vom 30.08.2022 wurden die GAP-Daten 2022 integriert; außerdem wurden der Bearbeitungsbogen 170-N 2022 und der XML-Import 2022 freigeschaltet.
Mit dem Update zum 30.08.2022 wurden die Schlagdaten aus dem Antrag auf Agrarförderung 2022 im DBE-Bogen 2022 implementiert, sodass diese dort für den Schlagabgleich zur Verfügung stehen. Außerdem kann nun auch für das Düngejahr 2022 eine Berechnung der betrieblichen N-Obergrenze (170 N) durchgeführt werden. Zudem konnte die Importfunktion für die Daten des Düngejahrs 2022 aus Ackerschlagkarteien & Düngeplanungsprogrammen via XML freigeschaltet werden - diese Funktion ist wie gewohnt im Programmbereich Düngebedarfsermittling zu finden. Voraussetzung für den Import ist ein Bearbeitungsbogen des Düngejahrs 2022 mit dem status "unbearbeitet". Sollen vorhanene Daten ersetzt werden, muss der Bogen zuvor storniert werden.
Update Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger am 23.08.2022 – Die Eingabemasken wurden vereinheitlicht und Plausibilitätsprüfungen für Nährstoffgehalte überarbeitet.
23.08.2022 - Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger - Update
Mit dem Meldeprogramm-Update vom 23.08.2022 wurden folgende Erweiterungen freigeschaltet:
Vereinheitlichung von Eingabemasken zur Erfassung der Nährstoffgehalte von Wirtschaftsdüngern. Es ist nun in allen Bereichen die Erfassung von Nährstoffgehalten sowohl als Anteil in Prozent als auch in der Einheit kg je t bzw. m³ möglich.
Überarbeitung der Plausibilitätsprüfung für Nährstoffgehalte. Für den Großteil der Wirtschaftsdünger wird eine neue Plausibilitätsprüfung für die Nährstoffe Gesamtstickstoff (N), Ammoniumstickstoff (NH4) und Phosphat (P2O5) herangezogen. Anhand des eingegebenen Trockenmassegehalts geprüft, ob die Eingabe plausibel ist. Werden stark abweichende Nährstoffgehalte festgestellt, muss der Anwender die Richtigkeit der getätigten Angaben bestätigen. Diese Änderung betrifft auch den Import von Meldungen per csv-Schnittstelle.
17.08.2022 - ENNI - Update vom 17.08.2022
Mit dem Update zum 17.08.2022 werden FLIK von Feldblöcken aus Jan. & Juli 2022 in der ENNI-DBE 2022 vom System erkannt und mit Kulissenzuordnung versehen. Eine Zeichenbeschränkung aus dem vorherigen Update ist bei den Schlagnamen für einen Teil der Klammer- und Trennzeichen wieder aufgehoben worden.
29.06.2022 - ENNI - Update vom 28. und 29.06.2022
Mit dem ENNI-Update vom 28. und 29.06.22 sind folgende Funktionen neu verfügbar:
- Ergebnis-Ausdruck für die Düngedokumentation 2022. Betriebe, die ihre Düngemaßnahmen des Düngejahrs 2022 bereits in ENNI erfasst haben, können nun einen Ergebnis-Ausdruck erstellen. Hier gibt es nun eine angepassten Darstellung, wenn Betriebe im Durchschnitt der Flächen, die in nitratbelasteten (roten) Gebieten liegen, nicht mehr als 160 kg N/ha gesamt und davon nicht mehr als 80 kg N/ha als Mineraldünger aufgebracht haben.
- Hochladen eines pdf-Dokuments mit Individueller Stallbilanz für die betriebliche N-Obergrenze 2021. Betriebe, die ihr Nährstoffaufkommen aus der Tierhaltung des Düngejahr 2021 über eine individuelle Stallbilanz nach Vorgaben der Düngebehörde berechnet haben, können ihre Berechnungstabellen nun als pdf-Dokument in ENNI hochladen.
- Kopierfunktion für Düngemaßnahmen in der Dokumentation der Düngung. Mit klick auf "Kopieren" bei einer bereits erfassten Düngung in der Übersicht der Düngemaßnahmen öffnet sich nun das Eingabemenü oberhalb der Tabelle, wobei Düngemittel und Menge der vorherigen Düngung übernommen werden, sodass nur die neu gedüngten Kulturen sowie das Aufbringdatum ausgewählt werden müssen.
- Kopierfunktion für Teilschlag-Eingabe (z.B. Anbausätze) in der Düngebedarfsermittlung für den Gartenbau. Mit klick auf „Schlag teilen“ im Anbau-Eingabemenü erscheint nun ein „+“-Symbol, dass eine Kopie der bereits erfassten Anbau-Eingabe in die Zeile(n) für den neuen Teil-Schlag erlaubt.
21.04.2022 - ENNI - Ablauf der Freischaltung XML-Import/Exportfunktion für das Düngejahr 2021
Die Freischaltung der XML-Schnittstellen in ENNI 2021 für die Nutzer erfolgte zeitlich gestaffelt in der Reihenfolge "DBE-Daten > DdD-Daten > N-Obergrenzen-Daten". Die Import/Exportfunktionen für reine Düngebedarfsermittlungsdatensätze des Düngejahrs 2021 wurde am 16.09.2021 freigeschaltet. Am 01.12.2021 erfolgte die Erweiterung der Import/Exportfunktion auf kombinierte Datensätze, bestehend aus Düngebedarfsermittlungen und dazugehörigen Düngedokumentationen. Als letzter Baustein der Import/Exportschnittstelle wurde am 21.04.2022 die Möglichkeit zum Datenimport von Grunddaten zur betriebl. N-Obergrenzenberechnung freigeschaltet.
21.04.2022 - ENNI - Update zum 21.04.2022
Mit diesem Update steht der Bearbeitungsbogen für das Düngejahr 2021 in seiner finalen Version für die Meldung an die Düngebehörde in ENNI bereit.
Mit dem ENNI-Update vom 21.04.22 sind folgende Funktionen verfügbar:
- Meldefunktion zur Meldung der Düngebedarfsermittlung (DBE), der Düngedokumentation (DdD) und der N-Obergrenzenberechnung (170N) für das Düngejahr 2021 an die Düngebehörde. In allen drei Programmbereichen (DBE, DdD, 170N) steht im Bearbeitungsbogen 2021 nun im Menüreiter "Ergebnis" das Untermenü "Kombinierte Meldung" zur Verfügung. Das Menü "Kombinierte Meldung" kann angewählt werden, sobald eine Berechnung der DBE, DdD oder 170N zuvor erfolgreich durchgeführt wurde. Diese Berechnung kann in den jeweiligen Ergebnis-Untermenüs "Düngebedarf ansehen", "Düngemaßnahmen ansehen" und "N-Obergrenze ansehen" durchgeführt werden. Das Menü "Kombinierte Meldung" erlaubt anschließend eine gestaffelte Einzelmeldung der Teilbereiche oder die Meldung in Kombination. Beachten Sie dabei, dass eine vollständig ausgefüllte Düngebedarfsermittlung Voraussetzung auch für die Meldung der Düngedokumentation und der N-Obergrenzenberechnung ist. Da beide Teilbereiche jeweils von der Schlagliste der Düngebedarfsermittlung abhängig sind, können diese nur zusammen mit der Düngebedarfsermittlung gemeldet werden. Bei Auslösen der Meldung an die Düngebehörde werden alle betroffenen Teilbereiche nochmals automatisch auf Vollständigkeit geprüft und die Ergebnisse neu berechnet. Sollten Teilbereiche noch unvollständig sein, erscheinen Fehlerhinweise in rot. In orange erscheinen Hinweise, die geprüft werden sollten, bei Richtigkeit des zu Grunde liegenden Sachverhalts jedoch nicht angepasst werden müssen. Sollen vor der Meldung noch Anpassungen erfolgen, muss der Wechsel in die jeweils anderen Teilbereiche über das Hauptmenü erfolgen.
- Import der Grunddaten für die N-Obergrenzenberechnung (170N) via XML im Paket mit der Düngebedarfsermittlung und Düngedokumentation. Im Programmbereich "Düngebedarfe bearbeiten/ansehen" ermöglicht die Importfunktion für den Bearbeitungsbogen 2021 nun das Einspielen von N-Obergrenzen-Grunddaten via XML im Paket mit Düngebedarfsermittlungsdaten und Düngedokumentationsdaten. Voraussetzung für den Import der 170N-Grunddaten ist das Vorhandensein einer Schlagliste für den Programmbereich der Düngebedarfsermittlung in der XML-Datei. Bitte beachten Sie, dass der Import via XML nur einmal als Teil- oder Gesamtimport durchgeführt werden kann. Soll ein Import wiederholt werden, müssen zunächst im Programmbereich der Düngebedarfsermittlung für den Bogen 2021 sämtliche Daten per Stornierung gelöscht werden. Der Bearbeitungsbogen für die Düngebedarfsermittlung 2021 muss vor dem Import den Status "Unbearbeitet" aufweisen - dies ist dann der Fall, wenn bisher nicht in diesem Bogen gearbeit wurde oder aber eine Stornierung mit Datenlöschung durchgeführt wurde. Ist der Status des Bogens "In Bearbeitung", wird der Importbutton nicht angezeigt. Bitte prüfen Sie also vor dem Import, welche Daten Sie aus Ihrem Düngeplanungsprogramm oder Ihrer Ackerschlagkartei nach ENNI überspielen können, ob sich bereits Daten in ihrem ENNI-Bearbeitungsbogen 2021 für die DBE oder DdD befinden und ob diese eventuell durch einen erneuten Import ersetzt werden sollen.
11.03.2022 - ENNI - Update zum 11.03.2022
Mit dem heutigen ENNI-Update sind folgende Module, Ergänzungen und Programmanpassungen neu verfügbar:
- Programmbereich (Modul) zur Berechnung der betrieblichen N-Obergrenze (170 N) für das Düngejahr 2021.
- Erfassungsbogen für die Düngedokumentation des Düngejahr 2022. Düngemaßnahmen des Düngejahrs 2022 können ab heute in der Programmoberfläche eingetragen und somit in ENNI dokumentiert werden. Verfügbar ist außerdem die Funktion "Abgleich Restdüngebedarf" in der Programmoberfläche. Ein Ergebnis-Ausdruck mit Summendarstellung wird im Laufe des Düngejahrs folgen.
- Düngedokumentationen des Düngejahrs 2021 = Wirtschaftsjahr 2020/2021 haben einen Ergebnis-Ausdruck mit Summendarstellung erhalten, der analog zum Ergebnis-Ausdruck für das Kalenderjahr 2021 im Menüreiter "Ergebnis" generiert werden kann.
- Küchenkräuter als Vorkultur, sowie Erdbeeren als Vorjahresvorkultur können in der Düngebedarfsermittlung 2022 nun korrekt erfasst werden.
03.03.2022 - ENNI - Update zum 03.03.2022
Mit dem heutigen ENNI-Update sind folgende Funktionen wieder vollumfänglich verfügbar:
- Import von Bodenuntersuchungsdaten im Format CSV
- Funktion „Anbau kopieren“ inkls. Menge organischer Düngung zu den Vorkulturen des Vorjahrs im Bezugsjahr 2022
- Papierkorb-Funktion bei der Anbau-Eingabe im Menüreiter Ackerbau zum Löschen von Angaben in den Zeilen Herbstansaat, Erste Fruchte oder Zweite Frucht
Zudem gab es eine Änderung beim Import von Schlagdaten via XML-Importschnittstelle: Der gelieferte FLIK wird bei Abweichungen nicht mehr automatisch durch den Schlagabgleich überschrieben, sondern wie geliefert beibehalten. Der Anwender hat nach dem Import die Möglichkeit, den FLIK programmgestützt via Schlagabgleich und/oder GIS zu prüfen. Nicht mehr gültige FLIK werden mit einer roten Ampel markiert, bei GAP-2021-Schlägen von der Lage der Schlaggeometrie abweichende FLIK mit einer lila Ampel.
03.02.2022 - ENNI - Import- und Export von Aufzeichnungen aus Drittprogrammen
Eine aktuelle Übersicht über den Stand der Entwicklung unserer Import- und Exportfunktionen, die einen Datenaustausch mit Drittprogrammen ermöglichen finden Sie in unserem Online-Artikel Datenimport aus Drittprogrammen mit dem webocode 01036305.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es in der ENNI-Oberfläche "Dokumentation der Düngung" (Dd) aktuell noch nicht möglich ist, den "Abgleich Restdüngebedarf" für importierte Düngemaßnahmen durchzuführen (Update 10.02.2022: mit Implementierung des DdD-Ergebnisausdrucks Kalenderjahr 2021 kann der "Abgleich Restdüngebedarf" nach Import durch die Funktion "Dokumentation der Düngung berechnen" im DdD-Menüreiter "Ergebnis" ausgelöst werden.)
Dies bedeutet nicht, dass der Import nicht korrekt funktioniert hätte. Der Importvorgang muss hier also nicht wiederholt werden! Importe von Düngemaßnahmen können unabhängig von der Funktion "Abgleich Restdüngebedarf" weiter durchgeführt werden - im Laufe der nächsten Wochen wird es dann möglich werden, auch nach dem Import den "Abgleich Restdüngebedarf" einzublenden. Eine Ausgabe per pdf-Ausdruck (report) der importierten Düngemaßnahmen wird ab Mitte Februar verfügbar werden.
08.12.2021 - ENNI - Ausweitung der ENNI-Meldepflicht auf Betriebe außerhalb nitratbelasteter/eutrophierter Gebiete voraussichtlich erst zum Meldetermin 31.03.2023
Die Wiederaufnahme der ENNI-Meldpflicht für düngerechtliche Aufzeichnungen durch die Betriebe ohne Flächen bzw. mit geringem Flächenumfang in den nitratbelasteten oder eutrophierten Gebieten soll voraussichtlich vom Meldetermin 30. Juni 2022 auf den Meldetermin 31. März 2023 verschoben werden. Dies teilt das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) in einer Pressemitteilung zum Abschluss der Verbandsbeteiligung vom 08.12.2021 mit. (Pressemitteilung des ML unter https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/neu-nahrstoffe-in-enni-voraussichtlich-bis-31-marz-2023-melden-206722.html )
Somit müssen Betriebe, die nicht oder nur in geringem Umfang von den Gebietskulissen der nitratbelasteten "roten" Gebiete oder der eutrophierten "gelben" Gebiete betroffen sind, voraussichtlich erst wieder zum 31.03.2023 ihre Aufzeichnungen des Düngejahrs 2022 in ENNI melden.
Unberührt hiervon bleibt die bereits mit der NDüngGewNPVO erlassene Meldepflicht für Betriebe bestehen, deren Flächen oberhalb einer Bagatellgrenze vollständig oder teilweise in den nitratbelasteten „roten" Gebieten oder in den eutrophierten "gelben" Gebieten liegen. Diese Betriebe müssen bis zum Meldetermin 31.03.2022 ihre Aufzeichnungen des Düngejahrs 2021 zur Düngebedarfsermittlung, zu den erfolgten Düngungen und zur N-Obergrenzenberechnung in ENNI melden.
Nähere Informationen zur aktuellen ENNI-Meldepflicht gem. NDüngGewNPVO finden Sie in unserem Online-Artikel "ENNI - Meldepflicht, Zugang und Vollmachten" mit dem webcode 01035859 .
01.12.2021 - ENNI - Düngebedarfsermittlung 2022 sowie Import/Export der Düngedokumentation 2021 jetzt möglich
Mit dem heutigen ENNI-Update wurden der Bearbeitungsbogen für die Düngebedarfsermittlung 2022, sowie der XML-Import/Export für die Düngedokumentation 2021 freigeschaltet.
Für das Düngejahr 2022 steht allen ENNI-Anwendern nun automatisch ein DBE-Bearbeitungsbogen zur Verfügung. Für die Ackerbaukulturen und das Grünland können nach optionaler Übernahme der Vorjahrsdaten Düngebedarfsermittlungen berechnet und ausgedruckt werden. Vorerst nicht verfügbar bleibt der Menüreiter "Gartenbau" – Eingabemöglichkeiten für Spargel, Erdbeeren, Zwiebeln, Salate und andere Gartenbaukulturen werden in der Folgezeit bereit gestellt werden. Ebenso werden noch Eingabemöglichkeiten zur Düngedokumentation 2022 sowie der XML-Import/Export für das Düngejahr 2022 folgen.
Darüber hinaus können aufgezeichnete Düngungen des Düngejahrs 2021 aus Ackerschlagkarteien nun zusammen mit den dazugehörigen Düngebedarfsermittlungsdaten nach ENNI übertragen werden. Diese müssen dabei in einer XML-Datei vorliegen, die einmalig importiert werden kann. Der Gesamtimport erfolgt über den Import-Knopf in der Übersicht der Düngebedarfsermittlungen und setzt wie auch bisher voraus, dass noch keine Eingaben vorliegen. Sollen alte Eingaben durch einen XML-Import ersetzt werden, müssen die Altdaten zuvor per Stornierung gelöscht werden. Sind zur Düngebedarfsermittlung und Düngedokumentation 2021 alle Angaben erfasst worden, kann im Menüreiter "Ergebnis" der Düngebedarfsermittlung ein XML-Export erzeugt werden, der auch die Düngedokumentationsdaten enthält..
Anwender von Drittprogrammen, die jetzt schon wissen, dass sie neben DBE- und Düngedaten auch z.B. Tierdaten zur N-Obergrenzenberechnung 2021 via XML-Import einspielen möchten, sollten weiterhin die Weiterentwicklung der ENNI-Importschnittstelle abwarten. Unabhängig davon werden in der geplanten ENNI-Oberfläche zur N-Obergrenzenberechnung Funktionen zum Import von Tierdaten und Wirtschaftsdüngerdaten direkt aus den entsprechenden Melderegistern möglich sein, während die Flächengrundlage nebst Restriktionen der Düngebedarfsermittlung entnommen werden wird.
17.11.2021 - ENNI - Düngedokumentation - neue Videoanleitung jetzt verfügbar
Zu unserem neuen Programmbereich "Dokumentation der Düngung" haben wir eine Videoanleitung erstellt, die Ihnen als Anwender die Eingabemöglichkeiten zur Erfassung Ihrer Düngemittel und erfolgten Düngungen in ENNI erläutert. In der Übersicht der Videoanleitungen (webcode 01035952) finden Sie die Anleitung "Dokumentation der Düngung: Eingabe der Düngungsmaßnahmen" unter Nummer 6 unten auf der Seite.
29.10.2021 - ENNI - Dokumentation der Düngung - Neuer Programmbereich zur Eingabe von erfolgten Düngemaßnahmen jetzt verfügbar
Mit dem heutigen ENNI-Update wurde der neue Programmbereich "Dokumentation der Düngung" im ENNI-Hauptmenü freigeschaltet. Damit lassen sich nach Berechnung einer Düngebedarfsermittlung (DBE) nun auch die im Düngejahr 2021 erfolgten Düngemaßnahmen in ENNI erfassen.
Die Eingabe von Düngemaßnahmen erfolgt in ENNI auf Ebene des Einzelschlags und pro Frucht bzw. Kultur oder Nutzung (Grünland). Dabei greift ENNI auf die Schlag- und Anbaudaten aus der Düngebedarfsermittlung (DBE) zurück. Bevor eine Düngemaßnahme eingetragen werden kann, muss also zuvor in der DBE mindestens der jeweilige Schlag sowie in den DBE-Reitern Ackerbau, Grünland oder Gartenbau die Frucht, Kultur oder Nutzung, zu der die Düngung erfolgte, erfasst worden sein.
Wurden die entsprechenden Angaben in der DBE gemacht, wechselt der Anwender in das ENNI Hauptmenü zurück und gelangt über "Dokumentation der Düngung anzeigen / bearbeiten" in die Übersicht der Bearbeitungsbögen für die Düngedokumentation. Da Düngemaßnahmen erstmals für das Düngejahr 2021 in ENNI erfasst und gemeldet werden müssen, beginnt ENNI hier im Gegensatz zur DBE mit dem Bearbeitungsbogen 2021 (KJ 2021 oder WJ 20/21). Düngemaßnahmen, die dem Düngejahr 2020 zuzuordnen sind, müssen nicht in ENNI erfasst werden. Ein Bearbeitungsbogen zur Dokumentation von Düngemaßnahmen des Düngejahrs 2022 wird programmseitig im Zuge der Freischaltung des Bogens DBE 2022 zur Verfügung gestellt werden. Anschließend kann über den Button "bearbeiten" in der Spalte "Dokumentation verwalten" die Erfassungsmaske für den Bearbeitungsbogen 2021 geöffnet werden.
Zunächst müssen die im Betrieb eingesetzten Dünger über den Menüreiter "Düngemittel" in eine Düngemittelliste eingetragen werden. Hier unterscheidet das Programm die Eingabe von Wirtschaftsdüngern bzw. sonstigen org. Düngen ("Org./org.-min. Düngemittel hinzufügen") und Mineraldüngern. Ob mit Richtwerten oder Werten aus eigenen Analysen bzw. Mischungsdeklarationen gerechnet werden soll, kann bei der Eingabe über das Feld "Datenquelle Nährstoffgehalte" angewählt werden.
Der Eintrag der Düngemaßnahmen kann dann über die analog zur DBE benannten Menüreiter Ackerbau, Grünland und Gartenbau erfolgen. Außerdem kann im Menüreiter "Beweidungen" die Anzahl der Weidetage pro Tierart und Schlag angegeben werden. Einträge zu nicht aufzeichnungspflichtigen Kulturen (z.B. Heidelbeeren, Weihnachtsbaumkulturen, etc.) bleiben rein optional und dienen bei Bedarf ausschließlich zur Übersicht des Verbleibs von Düngemengen.
Nach Eingabe einer Düngung kann optional über den Untermenüreiter "Abgleich Restdüngebedarf" eine Gegenüberstellung von Düngebedarf und ausgebrachten, anrechenbaren Stickstoffmengen (N-Ausnutzung) und Phosphatmengen eingesehen werden. Werte in Klammern beziehen sich auf einen pro Anbau um 20 % reduzierten Düngebedarf auf nitratbelasteten Schlägen und stellen einen Hinweis dar - einzelne Früchte können bedarfsgerecht gedüngt werden, sofern die Begrenzung in Summe eingehalten wird. Zu den Vorgaben zum verminderten Düngebedarf in nitratbelasteten Gebieten informieren wir im Artikel "Rote Gebiete - welche Vorgaben gelten?". Der Abgleich des Restdüngebedarfs steht nur dann zur Verfügung, wenn die DBE zuvor bereits vollständig berechnet werden konnte. Um zurück zur DBE zu gelangen, muss die Bearbeitung in der Düngedokumentation beendet und ins ENNI-Hauptmenü gewechselt werden. Gesamtbetriebliche Summen der Düngebedarfe und ausgebrachten Nährstoffmengen werden zukünftig im Ausdruck (Report) dargstellt.
Achtung: eine Ausgabe der erfassten Düngungen per Ausdruck mit Summendarstellung wird in den kommenden Wochen zur Verfügung gestellt werden - Funktionen wie "Testausdruck" und "Export" sind daher für die Dokumentation der Düngung noch nicht in der Programmoberfläche vorhanden. Über den XML-Import können außerdem nach wie vor nur Düngebedarfsermittlungsdatensätze eingelesen werden. Gegebenenfalls in einer Importdatei bereits vorhandene Düngedaten werden zur Zeit noch nicht übernommen. Gemäß Landesdüngeverordnung meldepflichtige Betriebe müssen bis zur Meldefrist 2022 für das Düngejahr 2021 neben DBE und dokumentierter Düngung auch Angaben zur betriebl. N-Obergrenze 170 kg N in ENNI melden. Anwender von Drittprogrammen, die jetzt schon wissen, dass sie neben DBE-Daten auch Düngeaufzeichnungen oder Tierdaten via XML-Import einspielen möchten, sollten daher auch weiterhin die Weiterentwicklung der ENNI-Importschnittstelle abwarten (s.u. Kurzmitteilung vom 16.09.2021). Für Anwender, die keine Drittprogramme nutzen, wird eine Erfassungsmaske zur Berechnung der betriebl. N-Obergrenze für die Tierdaten sowie die Aufnahme-/Abgabedaten in der ENNI-Oberfläche ergänzt werden. Die Flächendaten werden hierbei aus der DBE-Schlagliste übernommen, wo bereits jetzt Angaben zu Restriktionen gemacht werden können.
18.10.2021 - ENNI - DBE-Schlagabgleich wieder vollumfänglich verfügbar
Mit dem ENNI-Update zum 15.10.2021 sind wieder alle Funktionen des DBE-Schlagabgleichs verfügbar. GAP-Schläge, die nicht in der ENNI-Schlagliste vorhanden sind, werden kenntlich gemacht. Außerdem wurde die Betriebsübersicht für Bevollmächtigte (z.B. Betriebsberater mit mehreren Kunden) um eine Anzeige der Vollmachtgültigkeit (Anzeigeoptionen) erweitert. Der Import von Düngebedarfsermittlungsdatensätzen ist nun auch ohne Mitlieferung von FLIK und Kulissenmerkmalen möglich - diese müssen dann allerdings nach dem Import mit Hilfe des ENNI-Schlagabgleichs ergänzt werden.
16.09.2021 - ENNI - Import/Export von DBE-Datensätzen des Düngejahrs 2021 jetzt möglich
Mit dem heutigen Programm-Update wurden die Import- sowie die Exportfunktion im DBE-Bearbeitungsbogen für das Düngejahr 2021 freigeschaltet. Düngebedarfsermittlungsdatensätze aus Drittprogrammen, die im XML-Format vorliegen, können jetzt nach ENNI eingespielt werden. Die Importfunktion steht unter "Düngebedarfe bearbeiten/anzeigen" in der Übersicht der Düngejahre zur Verfügung, wenn der Bearbeitungsbogen für das Düngejahr 2021 den Status "unbearbeitet" aufweist. Wurde der Bogen 2021 bereits bearbeitet und sollen die bisherigen Eingaben durch einen Import ersetzt werden, müssen die vorhanden Daten zunächst storniert werden.
Ebenso können vollständige Düngebedarfsermittlungsdatensätze (Grunddaten) des Bearbeitungsbogens 2021 jetzt nach der Berechnung im Menüreiter "Ergebnis" unter "Düngebedarf ansehen" als XML-Datei aus ENNI exportiert und abgespeichert werden.
Die Export/Import-Funktionen können neben dem Datenaustausch mit Drittprogrammen zur Datensicherung im Rahmen einer Umstellung des Düngejahrs sowie zur Datensicherung bei Neuvergabe der Hauptbetriebsnummer genutzt werden. Eine Anleitung zur Umstellung des Düngejahrs ohne Datenverlust finden Sie hier. Eine Anleitung zur Datensicherung bei Neuvergabe der Betriebsnummer finden Sie hier.
Hinweis: zur Zeit verlangt ENNI beim XML-Import die Angabe des FLIK sowie der Kulisseneinstufung des Einzelschlags. Diese Pflichtangaben werden in Kürze wieder aufgehoben, sodass dann Schläge ohne diese Information per XML in ENNI eingespielt und via Schlagabgleich und GIS-Funktion nachbearbeitet werden können (s.a. Kurzmitteilung vom 29.07.2021 weiter unten auf dieser Seite).
Achtung: Gemäß Landesdüngeverordnung meldepflichtige Betriebe müssen bis zur Meldefrist 2022 für das Düngejahr 2021 auch die Dokumentation der Düngung sowie Angaben zur betriebl. N-Obergrenze 170 kg N in ENNI erfassen und melden. Für diese Daten wird ebenfalls eine Importmöglichkeit aus Drittprogrammen via XML geschaffen werden, auch als Teilimport. Allerdings wird ein Düngejahr nur einmal importiert werden können, sei es mit vollständigen Daten oder Teildaten. Bereits jetzt eingespielte Düngebedarfsermittlungdatensätze müssen also vor Ende der Meldefrist ggf. vom Anwender wieder storniert und durch einen neuen Import, der beispielsweise auch Düngeaufzeichnungen enthält, ersetzt werden. Anwender, die jetzt schon wissen, dass sie neben DBE-Daten auch Düngeaufzeichnungen oder Tierdaten via XML-Import einspielen möchten, sollten daher zunnächst die Weiterentwicklung der ENNI-Importschnittstelle abwarten.
29.07. und 04.08.2021 - ENNI - Programm wieder online - Update erfolgt - Kulisse nitratbelaste & eutrophierte Gebiete, neue Herbstregeln 2021 sowie GAP-Daten 2021 jetzt vorhanden
Mit dem ENNI-Update vom 29.07.21 wurden die Kulissen der nitratbelasteten (roten) und eutrophierten (gelben) Gebiete in ENNI integriert (Bezugsjahr 2021). Bei vorhandener FLIK-Eingabe (Pflichtfeld) ist im Programmbereich Düngebedarfsermittlung nun für jeden Schlag sichtbar, ob dieser in einer der beiden Kulissen liegt. Nicht mehr gültige FLIK (z.B. nach Übernahme aus dem Vorjahr) können per Schlagabgleich oder mit Hilfe der neuen GIS-Karte (s. Lupensymbol in der Schlagliste bzw. "GIS einblenden") aktualisiert werden. Im Ausdruck der Düngebedarfsermittlung wird die Kulissenzugehörigkeit nun automatisch berücksichtigt und kenntlich gemacht.
Auch die für den Herbst 2021 geänderten Regeln zur Ermittlung der Zulässigkeit einer Düngung nach Ernte der letzten Hauptfrucht sind nun in ENNI vorhanden. Die Eingaben zur Berechnung des Herbstbedarfs 2021 erfolgen im Kalenderjahrsbogen 2021 wie gewohnt in der fünften Zeile "Herbstansaat" bei der Anbaueingabe im Menüreiter Ackerbau. Die Angaben zum Herbstaussaattermin 2021 und - bei Futter-ZF - zur Ernte können entsprechend den geänderten Vorgaben gemacht werden.
Außerdem ist nun der Zugriff auf die Flächendaten aus dem GAP-Antrag 2021 möglich. Bitte beachten Sie, dass für einen erfoglreichen Schlagabgleich, wie auch für die Suche eines Schlages mit der neuen GIS-Karte vorausgesetzt wird, dass die Schlagnummern in ENNI den Schlagnummern Ihres letzten GAP-Antrags entsprechen. Möchten Sie unseren Schlagabgleich sowie unsere GIS-Funktionen nutzen, sollten Sie bei geänderten Schlägen zuvor manuell die ENNI-Schlagnummern an die Schlagnummern aus dem GAP-Antrag angleichen.
Sofern Sie Ihre Düngebedarfe im laufenden Düngejahr 2021 mit ENNI berechnet haben, denken Sie bitte daran, insbesondere bis dato mit ENNI erstellte Herbstbedarfsarfsermittlungen entsprechend der Kulissenzuordnung und den neuen Herbstregeln zu aktualisieren.
Über alle Funktionen der ENNI-Düngebedarfsermittlung 2021 - insbesondere die Gültigkeitsprüfung und Aktualisierung der FLIK - sowie über die weiteren Programmaktualisierungen zur Dokumentation der Düngung und betriebl. N-Obergrenze werden wir in Kürze ausführlich informieren.
Mit der Freischaltung einer Funktion zum XML-Export der Düngebedarfsermittlung 2021 rechnen wir zum Monatsende.
10.05.2021 - ENNI - neue Meldepflichten für das Düngejahr 2021 in Kraft getreten (07.06.2021 aktualisiert)
Die neue Landesdüngeverordnung (NDüngGewNPVO) wurde am 07.05.2021 vom Land Niedersachsen veröffentlicht. Damit verbunden ist eine erneute Einführung von ENNI-Meldepflichten. Betriebe, deren Flächen gem. Gebietskulissen in größerem Umfang als mit Nitrat belastet und/oder eutrophiert gelten, müssen nun bis zum 31.03.2022 düngerechtliche Aufzeichnungen des Düngejahrs 2021 in ENNI melden (Infoartikel zu den Kulissen und Maßnahmen "mit Nitrat belastete Gebiete" sowie "eutrophierte Gebiete").
Zu den meldepflichtigen Aufzeichnungen gehören die dokumentierten Düngebedarfsermittlungen und Düngemaßnahmen, das Weidetagebuch, sowie die Grunddaten zur Berechnung der N-Obergrenze. Weitere Einzelheiten zu den neu entstandenen Meldepflichten finden Sie in unserem Artikel zu den Meldepflichten gem. DüV, NDüngGewNPVO .
ENNI-Funktionen zur Darstellung der Gebietskulissen "mit Nitrat belastete Gebiete" und "eutrophierte Gebiete" sollen in den kommenden Wochen in den bereits verfügbaren ENNI-Programmbereich zur Düngebedarfsermittlung 2021 implementiert werden.
Danach werden im weiteren Jahresverlauf sukzessive auch die Eingabemasken für die erstmals in ENNI zu erfassenden Daten der Düngungsdokumentation und der N-Obergrenze folgen.
Bis dato können in ENNI Düngebedarfsermittlungen für das Düngejahr 2021 erfasst und berechnet, aber noch nicht an die Düngebehörde gemeldet werden. Ebenfalls bis zur vollständigen Anpassung des Programms abgeschaltet bleiben Import- und Exportfunktionen des Bearbeitungsbogens 2021.
08.04.2021 - ENNI - Demosystem jetzt online
Allen Interessierten und Anwendern von ENNI steht seit heute ein Demosystem zur Verfügung, dass zu Übungs- und Schulungszwecken genutzt werden kann.
Eine Funktionsbeschreibung sowie die Zugangs-Web-Adresse finden Sie in unserem Artikel bzw. im Navigationsmenü auf dieser Seite zu Ihrer Linken unter "ENNI-Demoversion".
17.03.2021 - ENNI - neue Funktion: schlag- und kulturbezogene Formblätter für handschriftl. Dokumentation der Düngung
Mit der heutigen ENNI-Programmaktualisierung bietet ENNI im Programmbereich "Düngebedarfe bearbeiten / anzeigen" die Möglichkeit, Formblätter für die handschriftliche Dokumentation der Düngung zu generieren.
Wurden die Eingaben zur Düngebedarfsermittlung für alle aktiven Schläge im Bearbeitungsbogen 2021 vollständig erfasst, kann der Anwender im Menüreiter "Ergebnis" unter "Düngebedarf ansehen" per klick auf "Handschriftliche Dokumentation der Düngung" Formblätter erstellen lassen. Diese werden daraufhin für jeden aktiven Schlag angelegt und stehen zum Ausdruck bereit.
Vom Programm voreingetragen werden dabei Schlagname, FLIK und Flächengröße, sowie die angegebene Haupt-, Zweitfrucht und Herbstansaat. Düngebedarfe werden z.Z. noch nicht in das Formblatt übernommen, da ENNI bisher noch nicht berücksichtigen kann, ob ein Schlag als nitrat- oder phosphatsensibel einzustufen ist und aus diesem Grund der tatsächliche N- oder P-Bedarf noch reduziert werden müsste. Eine Programmanpassung ist vorgesehen, sobald die N- und P-Kulissen sowie die zugehörigen Regeln in ENNI abgebildet werden.
Hinweise zu den Pflichtangaben nach DüV § 10 finden Sie unter Punkt C.1 auf Seite zwei der Formblätter. Bitte denke Sie außerdem daran, dass unabhängig von den Aufzeichnungen zur tatsächlichen Düngung vor jeder Düngung Aufzeichnungen zur Düngebedarfsermittlung erstellt und im Betrieb bereit gehalten werden müssen (Funktion "Testausdruck" unter "Düngebedarfe ansehen").
27.11.2020 - ENNI – Bearbeitungsbogen „Kalenderjahr" für das Düngejahr 2021 freigeschaltet
Mit der heutigen ENNI-Programmaktualisierung steht den ENNI-Anwendern der Bearbeitungsbogen für die Düngebedarfsermittlung im Kalenderjahr 2021 zur Verfügung.
Ausdrücklich möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Berechnung des Bedarfs der Haupt- und Zweitfrüchte sowie der Herbstansaaten 2021 unter dem Vorbehalt der kommenden düngerechtlichen Verschärfungen auf Grundlage DüV § 13a steht (Stichwort nitrat- und phosphatsensible Gebiete). Ob ein Schlag im Düngejahr 2021 von düngerechtlichen Einschränkungen auf Grundlage DüV §13a betroffen sein wird, wie beispielsweise der N-Bedarfsreduzierung um 20%, kann in ENNI zurzeit nicht abgefragt werden. Kulissendaten für nitrat- und phosphatsensible Gebiete sind gegenwärtig nicht in ENNI vorhanden. Düngebedarfsermittlungen von Früchten, deren Anbau in ein nitrat- oder phosphatsensibles Gebiet fällt, sind nach dem 01.01.2021 zwingend an die Regelungen auf Grundlage DüV § 13a bzw. an die Regelungen der Landesverordnung anzupassen. Ansonsten ist die digitale Ablage oder die Ablage als Papierausdruck des entsprechenden ENNI-reports im Büro des Betriebsleiters zur ordnungsgemäßen Dokumentation der Düngebedarfsermittlung ausreichend.
11.09.2020 - ENNI - neue Funktionen Herbstbedarf berechnen, Schlagabgleich DBE/GAP 2020 und Kennzeichnung von Tauschflächen
Mit dem heutigen Programmupdate konnten drei neue Funktionen in ENNI freigeschaltet werden.
Die Funktion "Herbstbedarf berechnen" im Menüreiter "Ergebnis / Herbstbedarf ansehen" erlaubt nun die Erstellung einer Düngebedarfsermittlung für den Herbst 2020 in ab Mai 2020 oder später beginnenden Düngejahren (Wirtschaftsjahr 20/21) ohne Eingabe der Hauptfrucht 2021.
Der "Schlagabgleich DBE & GAP" im Menüreiter "Schläge" ermöglicht eine programmgestützte Anpassung der Schläge an die Schlagdaten aus dem GAP Antrag 2020. Ein Ampelsystem macht kenntlich, ob es bei den in ENNI hinterlegten Schlagdaten Abweichungen gegenüber den GAP-Daten gibt. Achtung! Die Ampelkennzeichnung dient als Hinweis für den Anwender, stellt allerdings keine Feststellung dar. Entscheidend für die Düngebedarfsermittlung ist die tatsächliche Nutzung bzw. der tatsächliche Bewirtschafter.
Mit der Funktion "Flächentausch im laufenden Düngejahr" können Betriebe, die beispielsweise im Herbst eines im Kalenderjahr geführten Düngejahrs eine Tauschfläche erhalten, kenntlich machen, dass die auf dieser Fläche beerntete Hauptfrucht (Pflichteingabe) noch im abgebenden Betrieb (Fremdbetrieb) angebaut wurde und der Düngebedarf dieser Kultur somit dem abgebenden Betrieb zuzurechnen war. Ist dies in Ihrem Betrieb der Fall, setzen Sie bitte im Menüreiter Ackerbau oberhalb der Ackerschlagliste bei "Flächentausch im laufenden Düngejahr" ein Häkchen und bei den betroffenen Hauptfrüchten den Schalter in der Spalte "Anbau im Fremdbetrieb" auf "Ja".
23.07.2020 - ENNI - Bearbeitungsbogen "Wirtschaftsjahr" für das Düngejahr 2021 freigeschaltet
Ein ENNI-Bearbeitungsbogen für die Düngebedarfsermittlung im zweiten Halbjahr 2020 (Zweit- und Zwischenfrüchte) steht nun auch für Betriebe mit vom Kalenderjahr abweichenden, ab Mai 2020 und später beginnenden Düngejahren zur Verfügung.
Bitte beachten Sie außerdem, dass die Berechnung der Bedarfsermittlung in ENNI aus programmtechnischen Gründen nur dann erfolgen kann, wenn pro Schlag außer der Herbstansaat auch eine Hauptfrucht eingetragen wurde. Die daraus resultierende Mitberechnung des Bedarfs der Hauptfrucht steht allerdings ausdrücklich unter Vorbehalt. Bis zum Jahresende ist mit weiteren Programmanpassungen zu rechnen (Stichwort "rote" und "graue" Gebiete). Eine Meldung der Eingaben für das Düngejahr 2021 an die Düngebehörde ist aus diesen Gründen noch nicht möglich. Noch nicht beplante Schläge können im Menüreiter "Schläge" übrigens zunächst deaktiviert werden.
01.04.2020 - ENNI - Import von Düngebedarfsermittlungs-Datensätzen aus Drittprogrammen jetzt möglich
Mithilfe einer Importfunktion können Düngebedarfsermittlungs-Datensätze aus Drittprogrammen, die in Form einer XML-Datei geliefert werden, nun in die ENNI-Anwendung überspielt werden.
Bitte beachten Sie, dass ein Import nur möglich ist, wenn der Düngebedarfsermittlungs-Bogen in ENNI für das entsprechende Düngejahr noch leer ist und den Status "Unbearbeitet" aufweist. Sollen bereits angefangene Düngebedarfsermittlungen in ENNI durch eine Importdatei ersetzt werden, muss der alte Stand in ENNI zunächst storniert und die bereits erfassten Daten gelöscht werden. Meldepflichtig bis zum 31.05.2020 sind die Düngebedarfsermittlungen für das Düngejahr 2019. Der damit abgebildete zwölfmonatige Zeitraum muss identisch mit dem Bilanzierungszeitraum Ihres Nährstoffvergleichs 2019 sein.
Nach Import sind die Datensätze aus Drittprogrammen zunächst editierbar. Anschließend müssen Sie die ENNI-Anwendung eine Neuberechnung durchführen lassen, die auf Grundlage der importierten Grunddaten und Angaben erfolgt und die ausgedruckt werden kann. Im letzten Schritt muss der importierte und gegebenenfalls vervollständigte Datensatz dann noch von Ihnen per Knopfdruck an die Düngebehörde gemeldet werden.
09.03.2020 – ENNI – Schnittstellenbeschreibung der Standardschnittstelle für Bodenuntersuchungsdaten jetzt verfügbar
Die Standardschnittstellenbeschreibung kann zur Erstellung in ENNI einlesbarer csv-Dateien mit Bodenuntersuchungsdaten genutzt werden, falls Ihnen laborseitig aktuell keine passende csv-Datei bereitgestellt werden kann.
27.02.2020 - ENNI - Import von Nährstoffvergleichsdatensätzen aus Drittprogrammen jetzt möglich
Mithilfe einer Importfunktion können Nährstoffvergleichsdatensätze aus Drittprogrammen, die in Form einer XML-Datei geliefert werden, nun in die ENNI-Anwendung überspielt werden. Sollen bereits angefangene Nährstoffvergleiche in ENNI durch eine Importdatei ersetzt werden, muss der alte Stand in ENNI zunächst storniert und die bereits erfassten Daten gelöscht werden. Nach Import sind diese Datensätze aus Drittprogrammen editierbar und können nach Vollständigkeitsprüfung gemeldet werden. Eine Kurzanleitung zum NV-Import können Sie unten auf dieser Seite herunterladen.
17.01.2020 - ENNI - Düngebedarfsermittlung - Übernahme der Grunddaten aus dem Vorjahr
Betriebe, die in der Düngebedarfsermittlung für das Düngejahr 2019 bereits ihre Daten auf Ebene der Einzelschläge erfasst haben, können diese nun in das Düngejahr 2020 übernehmen. Übernommen werden die Schlagdaten und Bodenuntersuchungsergebnisse und im Ackerbau die letzte Frucht des Düngejahrs 2019 als Vorfrucht in das Folgejahr 2020. Die Funktion ist a
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Update Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger am 17.12.2024
Update Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger im Dezember 2024 – Bremer Betriebe wurden in das Meldeprogramm eingebunden, § 5 -Mitteilungen sind nun direkt im Programm möglich.
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DBE- und DdD-Bögen 2025 freigeschaltet; GAP-Daten 2024 integriert.
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Programmerweiterung vom 28.04.2022 - Das Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger wurde um einen E-Mail-Benachrichtigungsservice bei Unstimmigkeiten im Meldungsabgleich erweitert.
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