ENNI - Meldung der Aufzeichnungen nicht verpassen.
Bis Ende März müssen alle aufzeichnungspflichtigen Betriebe in Niedersachsen ihre düngerechtlichen Aufzeichnungen des Düngejahrs 2024 in ENNI melden. Dies betrifft die Düngebedarfsermittlung, die Dokumentation der Düngung und die Betriebsobergrenze (170N) aus dem Düngejahr 2024. Worauf Sie dabei achten müssen, lesen Sie im folgenden Artikel.

Hinweis für nicht aufzeichnungspflichtige Betriebsinhaber
Sofern Sie mit Ihrem Betrieb nicht der Meldepflicht unterliegen, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Betriebe mit entsprechenden Miteilungen werden von eventuellen Anschreiben wegen fehlender ENNI-Meldungen ausgenommen. In dem Artikel "Entscheidungshilfe zur Aufzeichnungs- und Meldepflicht" finden Sie ein Formular, in dem Sie Ihre Aufzeichnungspflicht prüfen und uns ggf. übermitteln können.
Haben Sie uns bereits im vergangenen Jahr eine entsprechende Mitteilung geschickt, eine Bestätigung von uns erhalten und unterliegen Sie mit Ihrem Betrieb nach wie vor nicht der Aufzeichnungspflicht, ist eine erneute Mitteilung nicht notwendig.
Für die Aufzeichnung nach Stoffstrombilanzverordnung gelten andere Grenzen, es gibt keine Meldepflicht.
Erfassung direkt in ENNI oder über Import
Sie erreichen das Meldeprogramm ENNI über unseren Link auf der rechten Seite „Elektronische Nährstoffmeldung Niedersachsen – ENNI“.
Für die Meldung müssen folgende Daten aus dem Düngejahr 2024 erfasst werden:
- die aufzuzeichnenden Angaben zur Düngebedarfsermittlung für jeden Schlag (Programmbereich Düngebedarfsermittlung)
- die aufzuzeichnenden Angaben über die Düngemaßnahmen für jeden Schlag (Programmbereich Dokumentation der Düngung)
- die aufzuzeichnenden Angaben zur Weidehaltung (Programmbereich Dokumentation der Düngung)
- die Ausgangsdaten zur Berechnung der betrieblichen N-Obergrenze (170 N) (Programmbereich Betriebliche N-Obergrenze)
Die Erfassung kann direkt per Eingabe in der ENNI-Programmoberfläche erfolgen. Hierzu beachten Sie bitte unsere Videoanleitungen (altes Layout).
Die Lage eines Schlages innerhalb oder außerhalb der Gebietskulissen nitratbelastetes (rotes) und eutrophiertes (gelbes) Gebiet wird von ENNI dabei übrigens automatisch anhand des FLIK zugeordnet. Einen gültigen FLIK finden Sie für jeden Ihrer Schläge entweder über die Funktion „Schlagabgleich DBE & GAP“ oder über den programminternen GIS-Viewer.
Nutzen Sie eine Ackerschlagkartei oder ein Düngeplanungsprogramm, können alternativ die dort erfassten Daten nach ENNI übertragen werden. Voraussetzung ist eine Datenexport-Möglichkeit in dem für ENNI definierten Format. Erkundigen Sie sich hierzu im Zweifel bei Ihrem Softwareanbieter. Die Importfunktion finden Sie in ENNI in der Übersicht der Düngebedarfsermittlung, sofern Ihr Bearbeitungsbogen für das Düngejahr 2024 den Status „Unbearbeitet“ aufweist.
Melden nach Datenprüfung und Berechnung
Nach der Eingabe Ihrer Daten oder einem Import müssen Sie zunächst im Ergebnis-Menü eines ENNI-Programmbereichs (Düngebedarfsermittlung, Dokumentation der Düngung oder betriebliche N-Obergrenze) unter „1. Schritt: prüfen“ eine Datenprüfung durchführen. Diese Plausibilitätskontrolle fängt unvollständige Angaben und Eingabefehler ab, bevor die Berechnung erfolgen kann. Bei der Datenprüfung bedeuten rote Fehlerhinweise fehlerhafte Eingaben, die zwingend angepasst oder nachgepflegt werden müssen. Orangefarbene Hinweise dienen als Hilfestellung.
Haben Sie die Daten aus einer Ackerschlagkartei importiert, prüfen Sie nach dem Import unbedingt die Vollständigkeit Ihrer Angaben, da ENNI grundsätzlich auch Teilimporte zulässt. Soll ein Import wiederholt werden, muss eine ggf. bereits erfasste Düngebedarfsermittlung 2024 zuvor mit Datenlöschung storniert werden.
Unter „2. Schritt: berechnen & ansehen“ erfolgt dann die Berechnung. Die Ergebnisse können Sie sich vor der Meldung in Form eines pdf-Ausdrucks (Report) ansehen.
Die Meldefunktion finden Sie schließlich ebenfalls im Ergebnis-Menü der Programmbereiche unter "3. Schritt: melden" als kombinierte Ansicht, sobald Sie dort zuvor eine Berechnung durchgeführt haben.
Achten Sie bitte darauf, dass nach Abschluss des Meldevorgangs die Bearbeitungsbögen für die Düngebedarfsermittlung, Dokumentation der Düngung und betriebliche N-Obergrenze des Düngejahres 2024 in den Übersichten jeweils den Status "gemeldet" aufweisen müssen.
Zugang zu ENNI
Für die Anmeldung werden die Betriebsnummer und ein Passwort benötigt. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Betriebsnummer und PIN für die Antragstellung Agrarförderung,
- Registriernummer und PIN für Hi-Tier oder
- Betriebsnummer und Passwort für das Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger.
Alle Betriebe, die über eine gültige HIT/ZID-Nummer verfügen, sind in unserer Datenbank hinterlegt. Eine separate Registrierung für ENNI seitens des Betriebsinhabers ist somit nicht notwendig.
Eine Ausnahme bilden tierhaltende Betriebe nach erfolgter Betriebsübergabe, die ihre ehemalige Betriebsnummer bereits als Tierhaltungsnummer an den Nachfolgebetrieb abgegeben haben. Sollten Sie in diesem Fall keinen Zugriff auf ENNI haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Berater, die für ihre Kunden in ENNI melden möchten, können bei der Düngebehörde unter:
Kontakt Meldeprogramm Wirtschaftsdünger: Hotline: 0441 801-650
email: meldestelle-wirtschaftsduenger@lwk-niedersachsen.de
eine personenbezogene Zugangsnummer (sog. LWK-Nummer) beantragen. Beratungskunden haben die Möglichkeit, eine Vollmacht für ihren Betriebsberater einzurichten.
An diese Adresse können Sie sich auch wenden, wenn Sie Probleme mit Ihren Zugangsdaten haben.
Hier finden Sie weitere interessante Informationen und Anleitungen zum Thema Aufzeichnungs- und Meldepflicht in ENNI:
- ENNI-Videoanleitungen (altes Layout)
- Anleitung FLIK-Prüfung und Schlagabgleich
- Anleitung Datenimport aus Ackerschlagkartei und bei Betriebsnummerwechsel
- Anleitung Umstellung des Düngejahrs
- Informationen zur ENNI-Meldepflicht
- Formular für nicht aufzeichnungspflichtige Betriebsinhaber
- Informationen zur Aufzeichnungspflicht nach DüV
- Erläuterung der Funktionen FLIK-Prüfung und Schlagabgleich
* landwirtschaftliche Fläche abzüglich Fläche ohne Aufzeichnungspflicht.
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