ENNI Report als neuer Baustein für die Nachweisführung im Verwertungskonzept
ENNI-Daten (ab dem Düngejahr 2022) können zur Erstellung eines Nutzungsnachweises im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren verwendet werden (Nutzungsnachweis für Verwertungskonzepte). Voraussetzung ist eine vollständige ENNI Meldung für das letzte abgeschlossene Düngejahr (aktuell 2022 oder 2023). Liegt diese Meldung vor (Status „gemeldet“ aller drei Teilbögen Düngebedarfsermittlung, Dokumentation der Düngung und N-Obergrenze), können Sie im Programmbereich „Betriebliche N-Obergrenze (170 N)“, Menüreiter „Ergebnis“, Untermenü „nur für Baugenehmigungsverfahren“ den Nutzungsnachweis berechnen lassen und anschließend als pdf-Datei öffnen und herunterladen.
Infolge dieser Neuerung sowie der neuen Vollzugshinweisen zur Umsetzung Lagerkonzept gemäß § 12 Abs. 5 DüV (Webcode: 01042492) wurden auch Musterbauordner und Checklisten für Tierhaltungsanlagen und Biogasanlagen aktualisiert.
Das Ziel der Einführung dieser Nachweismöglichkeit ist eine Verschlankung des Verfahrens, indem bereits an die Düngebehörde gemeldete Daten hier genutzt werden können. Meldepflichtige Betriebe können davon profitieren und den erforderlichen Nachweis "mit einem Klick" generieren. Hiermit ersetzt der ENNI-Report den bisher vorzulegenden Betriebsspiegel des GAP-Antrags sowie die HIT- und TSK-Auszüge. Da der ENNI-Report digital vorliegt, entfallen ggf. bei der Erstellung des Verwertungskonzeptes einzelne Arbeitsschritte wie das Versenden, Faxen und/oder Einscannen der genannten Unterlagen. Damit reduziert sich auch die Anzahl der erforderlichen Unterlagen.
Bei Änderungen bzw. Abweichungen zwischen dem ENNI-Report und der Anlage 4 (Erhebungsbogen) sind ggf. weitere / aktuellere Nachweise erforderlich (s. Musterbauordner). Flächenlose Betriebe, sowie nicht ENNI-meldepflichtige Betriebe müssen wie bisher die alternativen Nachweise gemäß Checkliste vorlegen.
Der ENNI-Report dient dem Nachweis/Beleg der tatsächlichen Begebenheiten im IST-Betrieb wie Flächenumfang, Flächennutzung und Tierbestand. Der Report ersetzt hinsichtlich der nährstoffseitigen Bilanzierung des Betriebes nicht den Qualifizierten Flächennachweis, der nach wie vor ein wesentlicher Bestandteil des Verwertungskonzeptes ist und auch zukünftig sein wird.
Stichtag: ab sofort bei Vorlage eines neuen Verwertungskonzeptes
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