Düngebehörde

Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger: Meldungsabgleich 2. Halbjahr 2024

Webcode: 01044104
Stand: 10.04.2025

Der Meldungsabgleich für das zweite Halbjahr 2024 erfolgt am 22. April 2025 !

 

Am 22. April 2025 wird durch den „behördlichen Meldungsabgleich“ überprüft, ob für jede gemeldete Lieferung aus dem zweiten Halbjahr 2024 eine übereinstimmende Abgabe- bzw. Aufnahmemeldung im Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger vorliegt. Fehlt eine Meldung (entweder des Abgebers oder des Aufnehmers), stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Aus diesem Grund erhält der betroffene Betrieb ein Anschreiben mit einer Anhörung.

Sie können diese Anhörung vermeiden: Überprüfen Sie vor dem 22.04.2025 Ihre Meldungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Bei Meldungsunstimmigkeiten können Sie durch Ergänzung oder Korrektur der Meldungen Beanstandungen bei unserer behördlichen Prüfung und möglichen Geldbußen zuvorkommen.

Unsere Empfehlung zur dauerhaften Vermeidung von Anhörungen: Im Meldeprogramm die E-Mail-Benachrichtigung zum Meldungsabgleich aktivieren!

Alle Betriebe, die diesen Service aktivieren, erhalten eine Nachricht per E-Mail, wenn programmseitig im wöchentlichen Abgleich Meldungsunstimmigkeiten festgestellt wurden. Diese Empfehlung richtet sich insbesondere an Betriebe die Wirtschaftsdünger aufnehmen, da fehlende Empfangsbestätigungen häufig zu Beanstandungen führen.

Hinweise zur Überprüfung und Korrektur Ihrer Meldungen: Überprüfen Sie Ihre Meldungen sorgfältig anhand Ihrer geschäftlichen Unterlagen (Aufzeichnungen, Lieferscheine, Deklarationen usw.) auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Das Meldeprogramm bietet unter der Programmfunktion Meldungsabgleich die Möglichkeit, die gemeldeten Lieferungen auf Fehler zu überprüfen. 

Meldungsabgleich Wirtschaftdünger für den eigenen Betrieb durchführen.
Überprüfung unstimmiger Wirtschaftdüngermeldungen für den eigenen Betrieb selbst durchführen.LWK Niedersachsen
Hierfür ist eine Anmeldung mit der Hauptbetriebsnummer erforderlich. Zusätzlich wird ein Abgleich für das aktuelle Jahr sowie die beiden vorherigen Jahre programmseitig wöchentlich für alle Betriebe durchgeführt. Bei Unstimmigkeiten wird der Anwender nach Anmeldung im Programm im Hauptmenü darauf hingewiesen.

Meldepflichtig im Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger sind alle Abgeber und Aufnehmer von Wirtschaftsdüngern bzw. Gärresten, die pro Kalenderjahr in Summe mehr als 200 Tonnen abgeben, aufnehmen bzw. aus anderen Bundesländern oder Staaten importieren.

Außerdem: Voraussichtlich Ende Mai 2025 sollen die Bescheide über die Meldegebühren für das Jahr 2024 versendet werden. Um den Zahlungsprozess zu erleichtern, wird der Gebührenbescheid erstmalig um einen GiroCode ergänzt, der mit einer Online-Banking-App gescannt werden kann. So können die Zahlungsdaten automatisch übernommen werden.

Des Weiteren wird es in diesem Jahr erstmalig möglich sein, die Gebührenbescheide digital als E-Rechnung im ZUGFeRD-Format zu erhalten. Hierfür müssen Sie lediglich Ihre E-Mail-Adresse im Meldeprogramm hinterlegen und verifizieren. Die Erfassung der Mailadressen wird voraussichtlich Ende April im Meldeprogramm für Sie freigeschaltet. Betriebe, die diesen Service nicht nutzen möchten, erhalten die Gebührenbescheide weiterhin per Post.

 

(Druckversion erschienen in der Land & Forst 15/2025 vom 10.04.2025.)