Düngebehörde

Update Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger am 17.12.2024

Webcode: 01043775
Stand: 17.12.2024

Update Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger im Dezember 2024 – Bremer Betriebe wurden in das Meldeprogramm eingebunden, § 5 -Mitteilungen sind nun direkt im Programm möglich.

 

Am 17.12.2024 wurde das Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger aktualisiert. Durch das Programmupdate wird bei Meldungen nun die Betriebsart der bisherigen Meldepartner vorbelegt, sofern man die Listenauswahl der bisher verwendeten Abgeber, Empfänger oder Vermittler verwendet.

Der Betriebsspiegel wurde um eine Tabelle mit zugeordneten Betriebsnummern ergänzt. Außerdem gibt es nun die Möglichkeit, eine Kurzform des Betriebsspiegels zu erzeugen, wo nur die Übersichtstabellen mit den Gesamtmengen und Nährstofffrachten dargestellt werden.

Ab  Dezember 2024 können Betriebe über einen neuen Menüpunkt direkt im Meldeprogramm gemäß § 5 WDüngV mitteilen, dass sie gewerbsmäßig Wirtschaftsdünger bzw. Stoffe, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten, in Verkehr bringen, bzw. aus anderen Bundesländern oder dem Ausland importieren (wollen). Die Mitteilung kann über den entsprechenden Menüpunkt erfolgen. Bei der ersten entsprechenden Meldung von Wirtschaftsdüngern gilt die Mitteilung gemäß § 5 WDüngV automatisch als erfolgt.
Als Bestätigung der Mitteilung kann ein PDF-Dokument heruntergeladen werden.

Im Zuge des Programmupdates wurden auch Bremer Betriebe in das Meldeprogramm integriert.  
Durch die Integration der Bremer Betriebe in das Meldeprogramm Wirtschaftsdünger kommt es auch für niedersächsische Betriebe mit Bremer Lieferpartnern zu Änderungen. Technisch bilden die Betriebe aus Niedersachsen, Hamburg und Bremen eine Region. Lieferungen zwischen diesen Bundesländern sind im Meldeprogramm nun so zu erfassen, wie Meldungen, die ausschließlich im eigenen Bundesland stattfinden. Das bedeutet im Detail:

  • Für Bremer Betriebe ist die für die Antragstellung Agrarförderung (ANDI) vergebene Betriebsnummer zu nutzen. Diese beginnen für Betriebe mit Betriebssitz in Bremen mit 276 03 011 und für Betriebe mit Betriebssitz in Bremerhaven mit 276 03 012.
  • Für niedersächsische und Hamburger Betriebe stehen in  der Liste für selbst erfasste Adressen (Betriebe nicht in Niedersachsen, Hamburg [& Bremen]) die eingegebenen Bremer Betriebe seit dem Update nicht mehr zur Verfügung.
  • Lieferungen zwischen Bremen,  Niedersachsen bzw. Hamburg sind  als Abgabe- bzw. Aufnahmemeldung à „Selbsteingabe (Niedersachsen, Hamburg und Bremen)“ und nicht mehr als „Aufnahmemeldung aus anderen Bundesländern / Ausland“ zu erfassen.
  • Diese Änderungen gelten auch für Meldungen per Dateiimport.

Betriebe (auch Berater, Vermittler, etc.), die über keine Betriebsnummer für die Antragstellung Agrarförderung verfügen und einen Zugang zum Meldeprogramm Wirtschaftsdünger benötigen, können über den Vordruck unter Webcode 01021561 eine LWK-Nummer beantragen. Diese kann ausschließlich für die Meldeprogramme der Düngebehörde genutzt werden und nicht für die Antragstellung Agrarförderung.
Bremer Betriebe können das Meldeprogramm aktuell freiwillig nutzen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Bremer Düngebehörde.

Die Hamburger Betriebe wurden bereits im August 2024 ins Meldeprogramm integriert. Hier ist die Vorgehensweise beim Melden analog zu der geschilderten Vorgehensweise für Bremer Betriebe.