Formulare / Vordrucke zu den Meldeprogrammen
Hier finden Sie das Antragsformular Zugangsdaten für Berater & aktive Betriebe (ENNI und/oder Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger), das Antragsformular Zugangsdaten für historische Betriebe (Altbetriebe ohne Zugriff auf ENNI), den Vordruck für eine Meldevollmacht sowie Hinweise für Inverkehrbringer und zum Deklarationsmanager.
1) Betriebsnummer und / oder Kennwort für das Meldeprogramm Wirtschaftsdünger und ENNI (Berater oder aktiver Betrieb ohne HIT/ZID-Kennwort)
Für die Anmeldung im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger (MP WiDü) und ENNI benötigen aktive Betriebe eine gültige Betriebs- bzw. Registriernummer mit einem persönlichen Kennwort (HIT / ZID bzw. VVVO, Biogasnummer). In der Regel können bestehende HIT/ZID-Zugangsdaten verwendet werden. Hat ein betroffener Betrieb demgegegenüber bisher keine gültige Registriernummer und / oder kein gültiges Kennwort oder wird für ENNI ein Berater-Zugang benötigt, können eine sogenannte "LWK-Nummer" mit Kennwort oder ein neues Meldeprogramm-Kennwort für eine HIT/ZID-Betriebsnummer vergeben werden.
Bitte beachten Sie, dass wir für eine HIT/ZID-Betriebsnummer düngebehördenseitig ein neues Kennwort vergeben können, welches allerdings nur für ENNI und das MP WiDü verwendet werden kann. Ihr allgemeines HIT/ZID-Kenntwort, mit dem Sie auf Ihre InVeKoS- und Tierfaten und zudem auch auf ENNI und das MP WiDü zugreifen können, können Sie ausschliesslich über hi-tier.de bzw. zi-daten.de neu anfordern.
Betriebsnummer und / oder Kennwort müssen mit dem beigefügten Vordruck angefordert werden. Hinweis: das für eine HIT/ZID-Betriebsnummer von uns vergebene Kennwort kann nur in ENNI oder dem Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger verwendet werden.
>> direkt zum Antrag Betriebsnummer und / oder PIN Berater oder aktiver Betrieb (ENNI und MP WiDü)
2) ENNI-Zugang nach Betriebsübergabe für Altbetriebe mit Tierhaltung (historischer Betrieb ohne Zugriff)
Altbetriebe, die im Rahmen einer Betriebsaufgabe oder Betriebsübergabe ihre Haupt- bzw. InVeKoS-Betriebsnummer als Tierhaltungsstättennummer (sog. Kombibetriebsnummer) bereits an einen Nachfolgebetrieb abgeben haben, können mit ihrer ehemaligen InVeKoS-Betriebsnummer aus Datenschutzgründen nicht mehr über den HIT/ZID-Zugang auf ihre ENNI-Daten zugreifen, da die alte Betriebsnummer in diesem Fall in der HIT-Datenbank bereits der Adresse des Nachfolgers zugeordnet worden ist. Für eine ENNI-Meldung des letzten vollständigen Düngejahrs des Altbetriebs oder eine Datensicherung wird daher für den Altbetrieb ein neuer ENNI-Zugang mit neuem Kennwort benötigt (sog. historischer Betrieb). Hinweis: dies gilt nicht für Altbetriebe, die keine Tierhalter waren oder bereits über zwei oder mehr Betriebsnummern verfügten (separate InVeKoS-Nummer und Tierhaltungsstättennummer) – hier behält die alte InVeKoS-Betriebsnummer ihre ursprüngliche Adresszuordnung in der HIT-Datenbank.
Achtung: E-mail mit Antrag Zugang und PIN historischer Betrieb bitte an enni@lwk-niedersachsen.de senden.
>> direkt zum Antrag Zugang und PIN historischer Betrieb (nur ENNI)
3) Mitteilung Inverkehrbringer gemäß § 5 Verbringensverordnung
Betriebe, die im Kalenderjahr mehr als 200 t/m³ Wirtschaftsdünger in den Verkehr bringen (abgeben), haben dies der Düngebehörde zur einmaligen Registrierung als Inverkehrbringer, mitzuteilen. Die Mitteilung kann unter dem entsprechenden Menüpunkt im Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger vorgenommen werden. Eine Bestätigung kann dort heruntergeladen werden. Mit der ersten entsprechenden Meldung von Wirtschaftsdüngern gilt die Mitteilung nach § 5 Verbringensverordnung als erfolgt. Ändert sich der registrierte Betrieb, z. B. nach Betriebsteilungen / Änderung der Gesellschaftsform ist der neue Abgeber mitzuteilen.
4) Meldevollmacht Wirtschaftdüngerlieferung für beauftragte Dienstleister
Die Wirtschaftdüngermeldung im Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger kann auch durch bevollmächtigte Dritte erfolgen (z.B. andere Betriebe oder Berater). Dazu muss der Auftraggeber lediglich eine schriftliche Meldevollmacht erteilen. Die Weitergabe der PIN des Auftraggebers ist nicht erforderlich! Der Beauftragte meldet unter seinem eigenen Programmzugang. Vor dem Speichern einer Meldung für einen anderen Betrieb wird beim Beauftragten das Vorliegen einer Vollmacht abgefragt und muss bestätigt werden. Der Meldepflichtige bleibt aber auch bei der Beauftragung Dritter gegenüber der Düngebehörde für seine Meldungen verantwortlich und ist gehalten, die korrekte Ausführung der beauftragten Meldungen zu überprüfen (Meldungsliste vorlegen lassen oder selbst im Programm aufrufen).
>> direkt zum Vordruck Meldevollmacht
5) Kennzeichnung nach der Düngemittelverordnung
Beim Inverkehrbringen von Wirtschaftsdüngern ist eine düngemittelrechtliche Kennzeichnung (Deklaration) erforderlich, die der Empfänger spätestens mit Lieferbeginn erhalten muss. Alle weiteren düngerechtlichen Dokumentationen von Abgeber und Empfänger müssen auf Basis der Kennzeichnung erfolgen. Das gilt z. B. für die Aufzeichnung und Meldung der Nährstoffgehalte nach den Wirtschaftsdüngerverordnungen und für die Aufzeichnungen nach Düngeverordnung. Kennzeichnungen können im Meldeprogramm unter dem Menüpunkt „Deklarationen bearbeiten / anzeigen“ erstellt, sowie verwaltet werden. Die im Programm erfassten Deklarationen können im Anschluss auch als Vorlage für Wirtschaftsdüngermeldungen dienen..
>> online-Artikel Kennzeichnungsvorschriften und Kennzeichnungsbeispiele
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