Datenschnittstelle für Sammelmeldung per Datei
Als Service für Betriebsleiter und Berater bietet das Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger eine Datenschnittstelle für Sammelmeldungen per Datei. Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Über eine Datei im csv-Format können Daten für die Meldung, die z.B. bereits in einem anderen EDV-Programm („Drittprogramm“) erfasst wurden, übermittelt werden.
Die für den Meldungsimport benötige Schnittstellendatei „VorlageMeldungsimport_ab dem 01.01.2022“ sowie Erläuterungen hierzu finden Sie als Anlage zum Download.
Hinweis: Aufgrund von Programmanpassungen können Sammelmeldungen für Lieferungen seit dem 01.01.2022 ausschließlich in diesem Format übermittelt werden.
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Update Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger am 17.12.2024
Update Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger im Dezember 2024 – Bremer Betriebe wurden in das Meldeprogramm eingebunden, § 5 -Mitteilungen sind nun direkt im Programm möglich.
Mehr lesen...Meldeprogramm - Benachrichtigungsservice durch E-Mail
Programmerweiterung vom 28.04.2022 - Das Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger wurde um einen E-Mail-Benachrichtigungsservice bei Unstimmigkeiten im Meldungsabgleich erweitert.
Mehr lesen...ENNI und Meldeprogramm - Programmupdate Mitteilungs-Archiv
Archiv unserer Mitteilungen zu wichtigen Programmupdates. Aktuelle Informationen zu ENNI-Updates finden Sie entweder in unserer ENNI-Artikel-Übersicht unter www.meldeprogramm.de oder als ENNI-Anwender im programminternen Infofenster.
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Im Rahmen der düngerechtlichen Kontrollen fällt immer wieder auf, dass die Kennzeichnungsanforderungen der Düngemittelverordnung von den Abgebern und Inverkehrbringern von Wirtschaftsdüngern gar nicht oder nicht richtig umgesetzt …
Mehr lesen...Wirtschaftsdünger Abgabe: Mitteilung als Inverkehrbringer von Wirtschaftsdünger gem. § 5 Bundesverbringensverordnung nicht vergessen! (zur einmaligen Registrierung als Inverkehrbringer)
Bei düngerechtlichen Kontrollen stellen die Prüfdienste häufiger fest, dass bei abgebenden Betrieben keine Mitteilung als Inverkehrbringer gemäß § 5 Bundesverbringensverordnung (WDüngV) erfolgt ist. Diese Pflicht …
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Bei behördlichen Prüfungen im Meldeprogramm und bei Vor-Ort-Kontrollen wurden verschiedene Meldefehler festgestellt, die Verstöße gegen die Meldeverordnung darstellen und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können (§…
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