Verwertungskonzept: Aktualisierung des Musterbauordners für Tierhaltungs- und Biogasanlagen
Die Einführung des ENNI-Reports sowie wesentliche Änderungen der Regelungen zur Umsetzung Lagerraumnachweis i.S. des § 12 bs. 5 DüV erfordern die Aktualisierung der Musterbauordner und der Checklisten für Biogasanlagen und Tierhaltungsanlagen.
Der eingeführte ENNI-Report (Webcode: 01042502) sowie neue Nachweismöglichkeiten in Bezug auf lagerraumwirksame WD-Abgaben (Webcode: 01042492) wurden in der Nachweisliste wie auch in den Hinweisen zu vertraglichen Abgabeverpflichtungen in den Musterbauordner (Hauptseite zum Runderlass NBauO: Webcode 01028738) aufgenommen.
Da die Nachweislisten der beiden Dokumente fast identisch waren, wurden sie zusammengeführt. Die Checkliste mit den Hinweisen zu Abgabeverpflichtungen ist jetzt ein Teil des Musterbauordners. Separate Checklisten wird es nicht mehr geben.
Die Checkliste im Musterbauordner ist jetzt um einen Selbstcheck ergänzt, der vom Ersteller des Verwertungskonzeptes durchzuführen ist. So kann er prüfen, ob alle erforderlichen Unterlagen dem Verwertungskonzept beigefügt wurden.
Die Formblätter des Musterbauordners wurden grundlegend überarbeitet. Mit jedem Verwertungskonzept sind alle drei Formblätter A, B und C sorgfältig auszufüllen und vorzulegen. Gibt es mehrere Betriebsstätten, sind die Formblätter für jede Betriebsstätte einer Rechtsform vorzulegen.
Die Liste mit den vorzulegenden Unterlagen wurde um die Nachweise für lagerraumwirksame WD-Abgaben erweitert. Bei fehlendem Lagerraum können Betriebe diesen durch die Vorlage von schriftlichen vertraglichen Vereinbarungen über Abgabe mit anschließender Verwertung von Wirtschaftsdüngern ersetzen. Vorzulegen ist auch die EDV-Anwendung die als Hilfestellung für die Erarbeitung der schriftlichen Vereinbarungen bereitgestellt wird (Webcode: 01042492).
Stichtag: ab sofort bei Vorlage eines neuen Verwertungskonzeptes
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