24. Arbeitskreis Wasserschutz gem. §28 NWG in Wehnen
Zu den neuen Anforderungen der Düngeverordnung aufgrund der geänderten AVV GeA, zum Sachstand der GAP 2023 und zu den Neuerungen der Maßnahmen und deren möglichen Auswirkungen auf die Landbewirtschaftung in Trinkwassergewinnungsgebieten wurden am 07.11.2022 die Mitglieder des Arbeitskreises Wasserschutz in Wehnen informiert. Im Weiteren wurden Ergebnisse eines Niedersächsischen Demovorhabens zum Zwischenfruchtanbau, der Stickstoffkonservierung (N) und der N-Nachlieferung sowie der Auswirkungen auf die N- Dynamik im Boden präsentiert. Abschließend wurden Ergebnisse zur Auswertung der Wasserschutzversuche diskutiert und der geplante Ergebnistransfer 2023 vorgestellt.
Vertreter des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Wasserschutz (NLWKN) und des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) erläuterten den Sachstand zur Umsetzung der Anforderungen der neuen AVV GeA zur Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete. Der Vortrag kann hier eingesehen werden: Neue GAP, Aktuelles zur Düngeverordnung, Ausweisung von roten Gebieten, Einhaltung von Gewässerabständen und zum Zwischenfruchtanbau – Online-Informationsveranstaltung „Landwirtschaft und Wasserschutz“ am 23.11.2022 : Landwirtschaftskammer Niedersachsen (duengebehoerde-niedersachsen.de, webcode: 01041094). Aktuelle Informationen zur Ausweisung der roten Gebiete erhalten sie von der Zentralen Ansprechstelle Landesdüngeverordnung (ZALD).
Seitens der Betriebswirtschaft wurde der zu dem Zeitpunkt gültige Stand der „Gemeinsamen Agrarpolitik“ vorgestellt. Da die Entwicklungen zu dem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen waren, konnte nur vorläufig berichtet werden. Der aktuelle Stand ist jedoch jederzeit unter GAP 2023 - alle Informationen auf einen Blick : Landwirtschaftskammer Niedersachsen (lwk-niedersachsen.de) (www.lwk-niedersachsen.de, webcode: 01041336) abrufbar.
Im Weiteren gab das NLWKN eine Rückschau zum Stand der abgeschlossenen Vereinbarungen in 2022 und einen Ausblick hinsichtlich der Neunotifizierung des Maßnahmenkataloges für die „Freiwilligen Vereinbarungen“. Die Neunotifizierung wurde aufgrund der Verzögerung im Abschluss der GAP-Vorgaben um ein Jahr verschoben. Es erfolgte der Hinweis, dass Anträge auf Ausgleichszahlungen für Bewirtschaftungsauflagen für das Jahr 2021 bis zum 31.03.2023 formlos beim jeweiligen Wasserversorgungsunternehmen gestellt werden können.
Die Landwirtschaftskammer stellte Ergebnisse aus dem Demonstrationsvorhaben zum Anbau von Gründüngungszwischenfrüchten an vier niedersächsischen Standorten aus 2021/2022 vor. Unter Anderem wurden hierbei auch die Wirkungen von leguminosenhaltigen Zwischenfrüchten mit nicht leguminosenhaltigen Zwischenfrüchten verglichen. Der entsprechende Vortrag kann eingesehen werden (www.duengebehoerde-niedersachsen.de, webcode: 01041094).
Seitens der Düngebehörde wurde die Planung und Einrichtung des neuen Versuches zu Fragen des Düngerechts und des Wasserschutzes in Schwüblingsen (TGG Burgdorfer Holz) und aktuelle Auswertungen zu weiteren Wasserschutzversuchen vorgestellt.
Bei Interesse entnehmen Sie die Informationen zu diesen Versuchen dem Downloadbereich.
Abschließend wurde ein Ausblick über die geplanten Veranstaltungen in 2023 gegeben. Über anstehende Termine, in denen ein größerer Teilnehmerkreis aus Wasserschutzberatung, Wasserversorgungsunternehmen und Landwirt:innen informiert werden, können Sie sich an dieser Stelle informieren oder ggf. anmelden.
Hier erfahren Sie mehr zu der vorangegangenen Informationsveranstaltung (www.duengebehoerde-niedersachsen.de, webcode: 01041094).
Kontakte
Andrea Knigge-Sievers
landesweite Aufgaben im kooperativen Trinkwasserschutz §28 NWG
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