Düngebehörde

4. Informationsveranstaltung "Landwirtschaft und Wasserschutz" in Hannover

Webcode: 01035792

Am 11.09.2019 informierte die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK), der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) im Rahmen der landesweiten Aufgaben im kooperativen Trinkwasserschutz gemäß §28 NWG, finanziert aus der Wasserentnahmegebühr, zu aktuellen Themen im Bereich "Landwirtschaft und Wasserschutz". Die Veranstaltung richtete sich in erster Linie an Beteiligte der niedersächsischen Kooperation Trinkwasserschutz und Wasserbehörden und war mit über 200 TeilnehmerInnen sehr gut besucht.

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Im Agrarland Niedersachsen werden über 85 Prozent des Trinkwassers aus dem Grundwasser im ländlichen Raum gewonnen. „Deshalb bilden Land- und Wasserwirtschaft eine Verantwortungsgemeinschaft, die dem Erfolg verpflichtet ist“, sagte Hans-Joachim Harms, Direktor der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, bei der Eröffnung der Informationsveranstaltung „Landwirtschaft und Wasserschutz“, die heute (11. September) in Hannover stattfand. „Das gemeinsame Ziel muss lauten: eine ordnungsgemäße und nachhaltige Landnutzung, die mit dem Schutz von Boden und Grundwasser in Einklang steht“, sagte Harms vor Vertretern von Wasserversorgern, Wasserbehörden, Beratern und Landwirtschaft.

„Mit der Festlegung der ‚roten Gebiete‘ ist Niedersachsen einen großen Schritt in Richtung Gewässerschutz vorangekommen“, erklärte Dr. Stefan Dreesmann vom Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium. Ein entsprechender Verordnungsentwurf war am Vortage vom Kabinett zur Verbandsanhörung freigegeben worden. Damit wird in Kürze die rechtliche Grundlage für Maßnahmen in Regionen, die mit Nitrat und Phosphat überversorgt sind, geschaffen sein.

Der „besonders ambitionierte Ansatz“ umfasse drei Bausteine: die Ausweisung nitratsensibler Gebiete, die Ausweisung phosphatsensibler Gebiete und die Einführung elektronischer Nährstoffmeldungen im gesamten Land. In den nitratsensiblen Gebieten seien künftig für Wirtschaftsdünger und Gärreste vorgeschrieben: verpflichtende Untersuchungen der Nährstoffgehalte, erhöhte Lagerkapazitäten sowie die schnelle Einarbeitung nach Ausbringung. Zusätzlich werde in den phosphatsensiblen Gebieten im Einzugsbereich der großen Seen auf hoch versorgten Böden die P-Düngung stärker reglementiert.

„Wir setzen damit auf Maßnahmen, die die Nährstoffeffizienz für eingesetzte Wirtschaftsdünger erhöhen“, so Dreesmann. Nach jetzigem Stand umfassen die nitratsensiblen Gebiete rund 39 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Niedersachsen. Hinzu kommt noch ein Prozent für die P-Kulisse im Einzugsgebiet großer Seen. In der Diskussion stellte Dr. Dreesmann dar, dass auch andere Staaten wie die Niederlande oder Dänemark ein Vertragsverletzungsverfahren durchlaufen haben und derzeit ein Zweitverfahren gegen Griechenland ansteht.

Für die kommende Woche (17. September) wird voraussichtlich die Meldepflicht für die Ermittlung des Düngebedarfs und des Nährstoffvergleichs verabschiedet. „Damit wird in Niedersachsen der Grundstein für eine flächendeckend transparente Düngung mit organischen und mineralischen Düngemitteln gelegt“, erläuterte Renke Oltmanns von der Düngebehörde der Landwirtschaftskammer. Auch der von der EU geforderte Nachweis eines verbesserten Monitorings für den Gewässerschutz könne damit erbracht werden.

„Von der Meldepflicht werden rund 30.000 Betriebe in Niedersachsen betroffen sein“, so Oltmanns weiter. Er gab einen ersten Überblick über das Programm für die „elektronischen Nährstoffmeldungen Niedersachsen“ – kurz ENNI. „Neben den zu erwartenden Erleichterungen durch die digitale Datenerfassung schafft das Programm auch Rechtssicherheit für die Betriebe“, erklärte Oltmanns. Zudem könne es zur risikoorientierten gelenkten Zufallsauswahl für Vor-Ort-Kontrollen herangezogen werden.

Erste Ergebnisse der durch das Land Niedersachsen beauftragten Vor-Ort-Kontrollen des seit 2018 verschärften Düngerechts stellte Jelko Djuren von den Prüfdiensten der Landwirtschaftskammer vor. „Anhand verbesserter Datengrundlagen konnte vorab eine Risikoanalyse durchgeführt und zielgenauer geprüft werden“, so Djuren. Dadurch sei der Beanstandungsgrad bei den Vor-Ort-Kontrollen gestiegen.

Auf der Veranstaltung, die aus der Wasserentnahmegebühr des Landes Niedersachsen finanziert wurde, kamen weitere Referenten zu Wort: Frau Flassig stellte im dritten Themenblock den Abgleich der Vorgaben gemäß der Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten (SchuVO) und der neuen Düngeverordnung (DüV) vor. Die Formblätter, die beide Aufzeichnungspflichten nach DüV und SchuVO abdecken, stehen im Internet zum Download bereit. Über die Umsetzung von regionalen Wasserschutzmaßnahmen – insbesondere in Trinkwassergewinnungsgebieten – referierten Jutta Benken und Joop Etmann vom Landkreis Oldenburg. Dr. Jessica Ramm stellte das mit dem Landvolk Wesermünde gemeinsam entwickelte Konzept für die Entwässerung landwirtschaftlicher Hofstellen im Landkreis Cuxhaven vor. Und Jörg Schütte vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Hannover-Hildesheim erläuterte die wesentlichen Anforderungen der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die seit gut zwei Jahren gilt.

Das Programm und die Vorträge der Veranstaltung finden Sie im Downloadbereich (siehe unten).