EU-Kommission bestätigt Entwurf der AVV Gebietsausweisung
Die EU-Kommission hat nach intensiven Gesprächsrunden einen entsprechenden Entwurf des Bundesministeriums für eine neugefasste AVV Gebietsausweisung bestätigt und zugleich eine sehr zügige Verabschiedung angemahnt. Ziel der Bundesregierung ist es, dass die AVV Gebietsausweitung vor der Sommerpause im Bundesrat beschlossen wird.

Für Niedersachsen heißt das, dass bis 2024 das Messstellennetz so ausgebaut werden soll, dass es die neuen Anforderungen erfüllt. Ziel sei eine höhere Messstellendichte, um ausreichend Messdaten für ein dann bundeseinheitliches Verfahren zur Verfügung stellen zu können.
Wir möchten Sie hiermit über den derzeitigen Stand im Nitratverletzungsverfahren informieren und verweisen auf die aktuellen Presseinformationen
- des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) vom 01.06.2022: Ministerin Otte-Kinast und Minister Lies zur Düngeverordnung: „Bund schafft endlich Klarheit – das Verursacherprinzip bleibt unser Ziel“ | Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (niedersachsen.de
und
- des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 01.06.2022: BMEL - Pressemitteilungen - EU-Nitratrichtlinie – BMEL nimmt nächsten Schritt zur Vermeidung von Strafzahlungen.

Sperrfristende 2025
Am 01. Februar endete die Sperrfrist für stickstoffhaltige Düngemittel. Bei der Düngung sind einige düngerechtliche Vorgaben zu beachten, die wir im nachstehenden Artikel für Sie erläutern:
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Düngerechtliche Änderungen 2025
Zum Beginn der Düngesaison 2025 treten einige düngerechtliche Änderungen in Kraft, die berücksichtigt werden müssen. Dies betrifft u.a. die Aufzeichnungspflichten gemäß Düngeverordnung, die Einarbeitung von …
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Herbstdüngung 2025
Worauf ist aus rechtlicher Sicht jetzt schon zu achten, wenn im Herbst nach Ernte der Hauptfrucht gedüngt werden soll? Grundsätzlich bleiben die bereits bekannten düngerechtlichen Regeln für die Herbstdüngung …
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Jahreskulisse der Roten Gebiete tritt zum 01.01.2025 in Kraft
Um die mit Nitrat belasteten Gebiete an die veränderten Feldblockstände anzupassen, wird zum 01. Januar 2025 eine technische Verschneidung der Kulisse rechtskräftig.
Mehr lesen...Änderung der Aufzeichnungsfrist nach § 10 (2) Düngeverordnung
Dokumentation der Düngung – Aufzeichnungsfrist nach § 10 Absatz 2 Düngeverordnung wird von zwei auf vierzehn Tage verlängert.
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Emissionsarme Aufbringung von flüssigen organischen Düngemitteln
Vorgaben zur bodennahen streifenförmigen Aufbringung von flüssigen organischen Düngemitteln sowie generelle Regeln zu Ausnahmemöglichkeiten gemäß § 6 (3) Düngeverordnung (DüV).
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