Jahreskulisse der Roten Gebiete tritt zum 01.01.2025 in Kraft
Um die mit Nitrat belasteten Gebiete an die veränderten Feldblockstände anzupassen, wird zum 01. Januar 2025 eine technische Verschneidung der Kulisse rechtskräftig.
Nach § 2 Abs.2 der „Niedersächsischen Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat oder Phosphat“ (NDüngGewNPVO) sind die Gebietskulissen zum 01. Januar eines Jahres, erstmalig zum 01. Januar 2025, zu aktualisieren. Diese Kulisse wird als Jahreskulisse bezeichnet.
Eine Feldblockgeometrie, welche zum 01. Januar 2025 gültig ist, ist immer dann von den Regelungen der NDüngGewNPVO betroffen, wenn sich die Fläche des geänderten Feldblocks zu mindestens 20 % innerhalb der Immissionskulisse befindet. Demzufolge werden Feldblöcke, die zu mindestens 20 % innerhalb der Immissionskulisse liegen, der Jahreskulisse hinzugefügt und Feldblöcke, die zu weniger als 20 % innerhalb der Immissionskulisse liegen, herausgenommen. So werden die Kulissen an die Änderungen der Feldblockstände angepasst, die seit der Gebietsausweisung stattgefunden haben.
Es handelt sich hierbei nicht um eine Neuausweisung der Gebiete, da weiterhin die ursprüngliche Immissionskulisse, der am 17.11.2023 rechtskräftig gewordenen NDüngGewNPVO, genutzt wird.
Im LEA-Portal ist die Jahreskulisse unter der dem Menüpunkt „NDüngGewNPVO“ als „mit Nitrat belastete Gebiete“ zu finden. Die bisher gültige Gebietskulisse wird weiterhin unter dem Menüpunkt „Service DüngeVO“ als "mit Nitrat belastete Gebiete 2023_11" zur Verfügung stehen.
Unterjährige Änderungen an den Feldblöcken können weiterhin durch Aufrufen des Layers „Feldblockbetroffenheit DüngeVO“ angezeigt werden. Sie haben jedoch keine direkte Auswirkung auf die Kulissenzugehörigkeit.
Kontakte
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