Stoffstrombilanzverordnung vom 14. Dezember 2017
Im Januar 2018 ist die Stoffstrombilanzverordnung in Kraft getreten. Durch die Stoffstrombilanz sollen die Nährstoffflüsse im landwirtschaftlichen Bereich transparenter werden. Die Stickstoff- und Phosphoraufnahmen und -abgaben des landwirtschaftlichen Betriebes bzw. der Biogasanlage sollen dabei dokumentiert werden. In diesem Artikel ist der Gesetzestext zur Stoffstromverordnung verlinkt.
Hier finden Sie den Verordnungstext: Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und betriebliche Stoffstrombilanzen
In unserem Artikel "Stoffstrombilanzverordnung - wer ist aufzeichnungspflichtig und was ist zu dokumentieren" finden Sie Informationen rund um die Aufzeichnungspflicht. Ebenfalls können Sie dort mit Hilfe eines Fließdiagramms überprüfen, ob ihr Betrieb aufzeichnungspflichtig ist.
Kontakte
Jutta Klaukien
Fachreferentin Nährstoffbilanzierung im Düngerecht
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