Düngebehörde

Stoffstrombilanzverordnung vom 14. Dezember 2017

Webcode: 01034734
Stand: 14.12.2017

Im Januar 2018 ist die Stoffstrombilanzverordnung in Kraft getreten. Durch die Stoffstrombilanz sollen die Nährstoffflüsse im landwirtschaftlichen Bereich transparenter werden. Die Stickstoff- und Phosphoraufnahmen und -abgaben des landwirtschaftlichen Betriebes bzw. der Biogasanlage sollen dabei dokumentiert werden. In diesem Artikel ist der Gesetzestext zur Stoffstromverordnung verlinkt.

Hier finden Sie den Verordnungstext: Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und betriebliche Stoffstrombilanzen

In unserem Artikel "Stoffstrombilanzverordnung - wer ist aufzeichnungspflichtig und was ist zu dokumentieren" finden Sie Informationen rund um die Aufzeichnungspflicht. Ebenfalls können Sie dort mit Hilfe eines Fließdiagramms überprüfen, ob ihr Betrieb aufzeichnungspflichtig ist.