Ermittlung der Nährstoffaufnahme und -ausscheidung landwirtschaftlicher Nutztiere
In welches Produktionsverfahren stufe ich meine Tiere korrekt ein beim Erstellen des Nährstoffvergleichs und kann ich betriebsindividuelle Werte verwenden beim Nährstoffanfall im Stall? Um hier eine praktikable Hilfestellung zu bieten wurde von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen der Leitfaden zur Nährstoffermittlung entwickelt, den Sie im Downloadbereich dieses Artikels finden.
Die Nährstoffkonzentrationen der Ausscheidungen in der Tierhaltung unterliegen großen Schwankungen. Da die landwirtschaftlichen Nutztiere keine genormten Tiere sind und viele unterschiedliche Produktions- und Fütterungsverfahren auf den landwirtschaftlichen Betrieben vorherrschen, können die in der Düngeverordnung (Anlage 1) vorgegebenen Nährstoffausscheidungen lediglich Standardwerte abbilden.
Weicht das Fütterungsverfahren vom vorgegebenen Standard nach DLG-Band 199 ab, ist eine Einordnung des Fütterungsverfahrens (bzw. Produktionsverfahrens) erforderlich, um die standardisierten Nährstoffausscheidungen aus der Anlage 1 der Düngeverordnung für die Berechnung des Nährstoffanfalls heranziehen zu können. Hierzu müssen die Rohprotein- und Phosphorgehalte der einzelnen Fütterungsphasen, sowie die Futtermengen über die gesamte Mastdauer betrachtet werden.
Zur Ermittlung der Mittleren Mastmischung in der Schweinemast steht Ihnen ein Excel-Tool (siehe Anlage "Excel-Tool Mittlere Mastmischung") zur Verfügung. Die sogenannte Mittlere Mastmischung beschreibt den mittleren Nährstoffgehalt einer Futterration, die über die gesamte Mastperiode gefressen wird. Mit diesem Excel-Tool besteht die Möglichkeit den mittleren Nährstoffgehalt der im Betrachtungszeitraum (z.B. Wirtschaftsjahr) verfütterten Futtermengen zu errechnen. Das Excel-Tool benennt nach Angabe der entsprechenden Datengrundlage, welchem DLG-Fütterungskonzept die im Betrieb erfolgte Fütterung entspricht. Nähere Erläuterungen zur Anwendung sind im Excel-Tool enthalten. Eine Kalkulation ist sowohl für Fertigfutterbetriebe als auch für Eigenmischer mit der Angabe von Rohkomponenten möglich.
Des Weiteren bietet die Düngeverordnung nach § 6 Abs. 4 die Möglichkeit auf Grundlage von betriebsindividuellen Stallbilanzen gegebenenfalls von den vorgegebenen Standardwerten der Anlage 1 abzuweichen. Hierbei besteht jedoch die Beweispflicht über die Berechnung einer betriebsindividuellen Stallbilanz und eine dazugehörige Dokumentation.
Die Hinweise im Leitfaden (siehe Anlage "Leitfaden zur Nährstoffermittlung Stand 18.12.2018") geben eine Hilfestellung zur Ermittlung bzw. Einschätzung der Nährstoffaufnahme landwirtschaftlicher Nutztiere und den damit verbundenen Nährstoffausscheidungen. Sie dienen der Einordnung von Fütterungsverfahren, die von den in der Düngeverordnung angenommenen Fütterungskonzepten hinsichtlich Inhaltsstoffen, Fütterungsphasen oder Futtermengenabweichen. Mit Hilfe der Hinweise ist es möglich individuelle Fütterungsverfahren in eines der gemäß Düngeverordnung vorgegebenen Standardverfahren einzuordnen und somit die entsprechenden Werte für die Nährstoffausscheidungen laut Anlage 1 (DüV) zur Erstellung der Nährstoffvergleich zu verwenden.
Zusätzlich werden bezüglich des Nährstoffvergleichs Hinweise zur Ermittlung der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere gegeben.
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