Nachfolgekonzept RAM
In der Düngeverordnung (DüV) wird das RAM-Konzept nicht berücksichtig. Das RAM-Konzept beschreibt ein nährstoffreduzierendes Fütterungssystem, welches für die Bereich Sauen-, Ferkel - und Mastschweinehaltung sowie die Hähnchen-, Putenmast und die Legehennenhaltung entwickelt worden ist. Niedersächsische Landwirte, die sich im Rahmen des Genehmigungsverfahrens verpflichtet haben dieses Fütterungskonzept einzusetzen, haben die Möglichkeit, den hieraus resultierenden geringeren Nährstoffanfall geltend zu machen.
Damit dieser geringere Nährstoffanfall mit der geltenden Düngeverordnung weiterhin berücksichtigt werden kann, wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 10.05.2019 folgendes Nachfolgekonzept erlassen:
- Landwirte, die sich für ein nährstoffreduzierendes Fütterungskonzept nach RAM in der Sauen-, Ferkel- und Mastschweinehaltung verpflichtet haben, müssen die jeweiligen Nährstoffanfallswerte gemäß Anlage 1 DüV für die stark N/P-reduzierte Fütterung in Ansatz bringen.
- Landwirte, die sich für ein nährstoffreduzierendes Fütterungskonzept nach RAM in der Hähnchen-, Putenmast und der Legehennenhaltung verpflichtet haben, müssen die jeweiligen Nährstoffanfallswerte gemäß Anlage 1 DüV für die N/P-reduzierte Fütterung in Ansatz bringen.
Änderung der Aufzeichnungsfrist nach § 10 (2) Düngeverordnung
Dokumentation der Düngung – Aufzeichnungsfrist nach § 10 Absatz 2 Düngeverordnung wird von zwei auf vierzehn Tage verlängert.
Mehr lesen...Emissionsarme Aufbringung von flüssigen organischen Düngemitteln
Vorgaben zur bodennahen streifenförmigen Aufbringung von flüssigen organischen Düngemitteln sowie generelle Regeln zu Ausnahmemöglichkeiten gemäß § 6 (3) Düngeverordnung (DüV).
Mehr lesen...Neue Rechentools für die Erstellung von Verwertungskonzepten 10/2024
Aufgrund der erfolgten Abschaltung der WebModule Düngung wurden für die Abwicklung von Genehmigungsverfahren von Tierhaltungs- und Biogasanlagen neue Rechentools zunächst als Excel-Anwendungen entwickelt und bereitgestellt. Mithilfe …
Mehr lesen...Richtwerte im Bereich Geflügelhaltung - DLG-Merkblattes 457
Die Nährstoffausscheidungswerte im Geflügelbereich auf Basis des DLG-Merkblattes 457 wurden vom Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für die Nutzung im Bereich Dü…
Mehr lesen...Verwertungskonzept: Aktualisierung des Musterbauordners für Tierhaltungs- und Biogasanlagen
Die Einführung des ENNI-Reports sowie wesentliche Änderungen der Regelungen zur Umsetzung Lagerraumnachweis i.S. des § 12 bs. 5 DüV erfordern die Aktualisierung der Musterbauordner und der Checklisten für …
Mehr lesen...ENNI Report als neuer Baustein für die Nachweisführung im Verwertungskonzept
ENNI-Daten (ab dem Düngejahr 2022) können zur Erstellung eines Nutzungsnachweises im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren verwendet werden (Nutzungsnachweis für Verwertungskonzepte). Voraussetzung ist eine vollständige ENNI …
Mehr lesen...