Nitratbelastete Gebiete: Kabinett beschließt Änderungsverordnung - Inkrafttreten am 17.11.2023
Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag, die geänderte „Niedersächsische Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat oder Phosphat“ beschlossen. Durch die geänderte Verordnung kommt es zu einer Vergrößerung der Gebietskulisse: Die Gebiete, die als mit Nitrat belastet gelten, umfassen nun zirka 32 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Niedersachsen (vormals circa 21 Prozent).
Die ausgewiesenen eutrophierten (mit Phosphat belasteten) Gebiete werden weiterhin zirka 1,4 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Niedersachsen umfassen.
Mit der Verordnung wird ein Beitrag geleistet, um die Nährstoffeinträge in belastete Wasserkörper durch die Landwirtschaft zu verringern und damit die Umweltziele gemäß der EU-Nitratrichtlinie sowie der EG-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. In der Änderungsverordnung wurden aus Vorsorgegründen auch die Nitratabbauprozesse (so genannte denitrifizierende Verhältnisse) im Grundwasser bei der Kulissenausweisung berücksichtigt – so wie es das geltende Düngerecht des Bundes vorsieht.
Die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete definiert, wie bisher auch, den Anwendungsbereich für Maßnahmen gemäß § 13a Abs. 2 Düngeverordnung des Bundes sowie für die Maßnahmen der Landesdüngeverordnung. Die für diese Gebiete vorgeschriebenen Maßnahmen – also etwa die Auflage zu jährlichen Untersuchungen von Bodenproben, um den pflanzenverfügbaren Stickstoffgehalt zu bestimmen, oder auch die Vorgabe zur Einarbeitung für die meisten organischen Düngemittel und Wirtschaftsdünger innerhalb einer Stunde – werden nicht verändert. Die neue Verordnung tritt mit Veröffentlichung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.
Hintergrund:
Bei denitrifzierenden Verhältnissen findet der Abbau von im Grundwasser gelöstem Nitrat mit Hilfe von organisch gebundenem Kohlenstoff oder anderen Stoffen (z.B. Eisensulfide) statt. Dies ist perspektivisch problematisch, weil diese Stoffe nur begrenzt vorliegen und beim Nitratabbau im Laufe der Zeit irreversibel verbraucht werden. Die gemessenen Nitratwerte entsprächen somit nicht der tatsächlich eingetragenen Menge. Für die Beurteilung eines landwirtschaftlichen Einflusses auf das Grundwasser ist neben der Nitratbelastung somit auch der Vorgang der Denitrifikation entscheidend, um herauszufinden, ob geringe gemessene Nitratgehalte das Ergebnis einer stattfindenden Denitrifikation oder eines geringen Eintrags sind.
Da die denitrifizierenden Verhältnisse erst genau geprüft werden mussten, kam es zu Beginn des Jahres zunächst zu einer Verkleinerung der Roten Gebiete (von rund 24,5 Prozent auf rund 21 Prozent). Die zeitnahe Ausweitung der Roten Gebiete aufgrund der verifizierten Messwerte war allerdings schon damals angekündigt worden.
Die geänderten Kulissen, beziehungsweise Karten, sind online abrufbar unter
https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/.
Mit der Veröffentlichung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 16.11.2023, tritt die Verordnung am 17.11.2023 in Kraft.
Quelle: Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung (Nitratbelastete Gebiete: Kabinett beschließt Änderungsverordnung)
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Nitratbelastete Gebiete – Inkrafttreten der Änderungsverordnung am 17.11.2023
Mit der Veröffentlichung der Änderungsverordnung der NDüngGewNPVO im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 16.11.2023, tritt die Verordnung am 17.11.2023 in Kraft.
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