Ab 2025 können für die endgültige Düngebedarfsermittlung die Nmin-Mittelwerte verwendet werden. Es werden keine Nmin-Jahreswerte mehr veröffentlicht. Die für das Jahr 2025 gültigen Werte finden Sie im Downloadbereich.

Im Jahr 2025 werden erstmals keine aktuellen Nmin-Jahreswerte mehr veröffentlicht. Die N-Düngebedarfsermittlung ist dementsprechend mit den Mittelwerten durchzuführen, die bereits im Vorjahr vorliegen. Sollten eigene Nmin-Untersuchungen im Grünen Gebiet durchgeführt werden, ist eine Anpassung der Werte natürlich möglich.
Die Pflicht zur Nmin-Probenahme in Roten Gebieten bleibt von der neuen Regelung unberührt! Eine Vorplanung anhand der im Anhang veröffentlichten Nmin-Richtwerte ist möglich.
Die jährlichen Nmin-Untersuchungen auf den Testflächen finden weiterhin statt. In diesem Zusammenhang werden die jeweiligen Nmin-Werte für die Fortschreibung der Nmin-Mittelwerte verwandt. Dadurch werden auch weiterhin die jahresspezifischen Nmin-Werte berücksichtigt.
Die dargestellte Vorgehensweise bietet den Vorteil, dass die landwirtschaftlichen Betriebe bereits in den Wintermonaten auf der Grundlage der durchschnittlichen Nmin-Richtwerte die N-Düngebedarfsermittlung durchführen können.
Sollte es in Folge der Witterung im Winterhalbjahr – geringe Niederschläge mit sehr milden oder kalten Temperaturen - absehbar sein, dass die Nmin-Werte im Frühjahr erheblich vom Mittelwert abweichen, ist weiterhin die Verwendung der Jahreswerte geboten. Hierüber würde die Düngebehörde rechtzeitig vor Beginn der Düngemaßnahmen informieren.