Zwischenfruchtanbaugebot in Roten Gebieten und Niederschlagsmengen
Nach § 13a (2) Nr. 7 gilt für Flächen in Roten Gebieten ein Zwischenfruchtanbaugebot, wenn die nachfolgende Sommerung im Folgejahr gedüngt werden soll. Eine Ausnahme von der Regelung besteht, wenn die Flächen in Gebieten liegen, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 mm pro Quadratmeter beträgt.
In Niedersachsen werden diese Gebiete auf Ebene der Landkreise definiert und derzeit das 10-jährige Mittel der Jahr 2011 bis 2020 verwendet. Die Daten werden alle fünf Jahre aktualisiert. Die nächste Aktualisierung erfolgt im Jahr 2025.
Im aktuellen Betrachtungszeitraum gibt es keinen Landkreis, in dem der jährliche Niederschlag im 10-jährigen Mittel weniger als 550 mm pro Quadratmeter beträgt. Grundlage für die Auswertung sind Niederschlagsdaten im 1x1 km Raster, die vom DWD bereitgestellt werden. Zur Erstellung des 1x1 km Rasters werden die an den Messstationen ermittelten Niederschlagshöhen mit dem Verfahren REGNIE (Regionalisierte Niederschlagshöhen) auf dieses Raster interpoliert. Weitere Informationen zu dem Verfahren finden Sie hier: Hydrometeorologischer Rasterdatensatz Niederschlag für Deutschland.
Eine Liste mit den Niederschlagsdaten für die einzelnen Landkreise finden Sie im Downloadbereich.
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