Düngebehörde

Kontrollen im Düngerecht

Webcode: 01041284

Innerhalb der niedersächsischen Düngebehörde obliegt dem Fachbereich Prüfdienste der Landwirtschaftskammer die Aufgabe der Kontrolle und des Vollzugs aller relevanten Verordnungen des Düngerechts. Hierzu gehören die Düngeverordnung (Bund/Land), die Verbringens- und Meldeverordnungen in Bezug auf Wirtschaftsdünger, die Düngemittelverordnung sowie die niedersächsische Verordnung über die Meldepflichten in Bezug auf den Düngebedarf und den Nährstoffeinsatz (ENNI).

Während die Koordination der Kontrollen durch die Zentrale der Prüfdienste in Oldenburg erfolgt, sind die Prüfer*innen an verschiedenen Standorten der Landwirtschaftskammer angesiedelt. Bei den Kontrollen wird grundsätzlich zwischen umfangreichen Dokumentationskontrollen, die ganz oder teilweise vor Ort stattfinden, und flächenbezogenen Kontrollen unterschieden. Des Weiteren finden Kontrollen durch datenbankbasierte Abgleiche direkt aus den Meldesystemen statt. Die umfangreichen Dokumentationskontrollen werden im Regelfall angemeldet, um einen reibungslosen Ablauf für alle Beteiligte zu gewährleisten.


Wie läuft eine Dokumentationskontrolle ab?

Ist ein Betrieb für eine Dokumentationskontrolle ausgewählt worden, sind automatisch – sofern zutreffend – weitere Betriebe derselben Adresse bzw. desselben Betreibers bzw. Inhabers (landwirtschaftliche Betriebe, gewerbliche Tierhaltungen, Biogasanlage) ebenfalls für diese düngerechtliche Kontrolle vorgesehen. Nur durch diesen umfassenden Prüfansatz kann die ordnungsgemäße Nährstoffverwertung innerhalb der verbundenen Betriebe plausibel geprüft werden. Der Prüfzeitraum bei Kontrollen der Dokumentations- und/oder Meldepflichten umfasst mindestens die letzten beiden abgeschlossenen Düngejahre sowie ggf. das noch laufende Düngejahr.

In der Regel erfolgen die Dokumentationskontrollen in zwei Schritten. Im ersten Schritt findet eine Zusendung der erforderlichen Aufzeichnungen innerhalb einer festgesetzten Frist statt. Im zweiten Schritt werden in einem persönlichen Gespräch auf dem Betrieb offene Punkte geklärt und ggf. weitere Dokumente eingesehen. Bei diesem Vor-Ort-Termin werden zudem die im Zusammenhang mit der Kontrolle erforderlichen betrieblichen Gegebenheiten geprüft.

Nach Abschluss der Kontrolle übermitteln die Prüfer*innen die Prüfberichte an die Zentrale. In der Zentrale finden daraufhin die weitere Bearbeitung der Kontrollen sowie die ordnungsrechtliche Ahndung nach Verstößen statt. Durch diese Organisationsstruktur wird sichergestellt, dass landesweit eine einheitliche Beurteilung der Kontrollen erfolgt.

Dokumentation
DokumentationLWK Niedersachsen


Welche Unterlagen werden bei einer düngerechtlichen Dokumentationskontrolle verlangt?

In Abhängigkeit vom Betriebstyp und dessen Ausrichtung sind für eine düngerechtliche Dokumentationskontrolle verschiedene Aufzeichnungen bzw. Belege vorzuhalten. Zu diesen Unterlagen gehören z.B. Düngebedarfsermittlungen, Aufzeichnungen der durchgeführten Düngungsmaßnahmen und der Weidehaltung, Bodenuntersuchungsergebnisse der bewirtschafteten Flächen, Analyseberichte/Untersuchungsergebnisse und düngemittelrechtliche Kennzeichnungen für die eingesetzten bzw. an Dritte abgegebenen  Wirtschaftsdünger, Lieferbelege über die eingesetzten Mineraldünger, Unterlagen zum Umfang der Tierhaltung sowie Unterlagen über die zur Verfügung stehenden Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger. Je nach Prüfsituation, ist ggf. die Vorlage weiterer Unterlagen notwendig.

Bei Kontrollen von Biogasanlagen werden weiterhin z.B. das Betriebstagebuch, der Genehmigungsbescheid in Bezug auf die eingesetzten Stoffe sowie einige technische Daten benötigt.


Was wird bei einer Dokumentationskontrolle überprüft?

Die Dokumentationskontrollen umfassen für jeden Betrieb alle relevanten Verordnungen des Düngerechts und einen kleinen Exkurs im Bereich Pflanzenschutzgesetz. Das bedeutet, dass ggf. je Betrieb mehrere zusammenhängende Kontrollen erfolgen.

Weitere Informationen zu den Kontrollen im Fachrecht Düngung sind dem Teilbericht B des Nährstoffberichtes für Niedersachsen zu entnehmen. Neben der Auswahl der Prüfbetriebe wird auch über die Kontrollzahlen, die Kontrollergebnisse und deren Rechtsfolgen berichtet.