Sperrfrist für phosphorhaltige Düngemittel in Gelben Gebieten
In den gelben Gebieten gilt eine Sperrfrist für alle Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Phosphat (>0,5% P2O5 i.TM.) vom 01.12 bis 15.02 nach Landesdüngeverordnung (NDüngGewNPVO).
Um Oberflächengewässer vor Phosphat-Einträgen zu schützen gibt es in den sog. eutrophierten, gelb gekennzeichneten Gebieten ein Ausbringungsverbot für phosphathaltige Düngemittel bis zum 15. Februar. Da organische Dünger wie Gülle, Mist, Gärrest etc. immer Phosphat enthalten dürfen diese in diesen Kulissen erst ab dem 16. Februar ausgebracht werden. In der Zeit vom 01.02. bis zum 15.02.wäre allenfalls eine mineralische reine N-Düngung zulässig.
Die jeweilige Kulisse kann im LEA- bzw. Schlag-Infoportal eingesehen werden.
Kontakte
Übersicht zu den geltenden Sperrfristen Herbst/Winter 2024/2025
Welche Sperrfrist ist wo einzuhalten? Durch die verschiedenen Regelungen in der Düngeverordnung (DüV) und der Landesdüngeverordnung (NDüngGewNPVO) ist es schwierig einen Überblick über die einzuhaltenden …
Mehr lesen...LEA-Portal: Informationen zur Gebietskulisse abrufen
Landwirte und Berater stellen sich häufig die Frage, wo Informationen zu den mit nitratbelasteten (roten) und eutrophierten (gelben) Gebieten eingesehen werden können. Das LEA-Portal ist eine interaktive Karte, in der …
Mehr lesen...Gelbe Gebiete - Was gilt in den eutrophierten Gebieten?
Neben den Vorgaben der bundesweit gültigen Düngeverordnung (DüV) sind in der Landesdüngeverordnung (NDüngGewNPVO) zusätzliche Auflagen in eutrophierten Gebieten (gelbe Gebiete) formuliert. Durch die Regelungen soll …
Mehr lesen...