Düngebehörde

Sperrfrist für phosphorhaltige Düngemittel in Gelben Gebieten

Webcode: 01041450
Stand: 27.01.2023

In den gelben Gebieten gilt eine Sperrfrist für alle Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Phosphat (>0,5% P2O5 i.TM.) vom 01.12 bis 15.02 nach Landesdüngeverordnung (NDüngGewNPVO).

Um Oberflächengewässer vor Phosphat-Einträgen zu schützen gibt es in den sog. eutrophierten, gelb gekennzeichneten Gebieten ein Ausbringungsverbot für phosphathaltige Düngemittel bis zum 15. Februar. Da organische Dünger wie Gülle, Mist, Gärrest etc. immer Phosphat enthalten dürfen diese in diesen Kulissen erst ab dem 16. Februar ausgebracht werden. In der Zeit vom 01.02. bis zum 15.02.wäre allenfalls eine mineralische reine N-Düngung zulässig.
Die jeweilige Kulisse kann im LEA- bzw. Schlag-Infoportal eingesehen werden.