Umrechnung Großvieheinheiten im Rahmen Aufzeichnungspflicht StoffBilV
Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten (GV) und >2,5 GV/ha, bzw. mit >50 GV ohne Fläche sind aufzeichnungspflichtig nach der Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV). Dabei gilt der GV-Schlüssel der Düngeverordnung (DüV, Anlage 9, Tabelle 2). Um den Betrieben eine einfache Ermittlung der Großvieheinheiten zu ermöglichen, haben wir auf Basis der Stammdaten ein GV-Umrechnungsschlüssel entwickelt.
Der GV-Rechner wurde mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz abgestimmt.
Aktualisierung vom 23.10.2020: Die Tabelle wurde um den Datensatz Milchkühe bis 450 kg z.B. Jerseykühe erweitert.
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