Freischaltung Meldeprogramm Wirtschaftsdünger für Hamburger Betriebe
Update Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger am 08.08.2024 – Hamburger Betriebe wurden in das Meldeprogramm eingebunden.
Mit der Einbindung von Hamburger Betrieben in das Meldeprogramm Wirtschaftsdünger Niedersachsen kommt es auch für niedersächsische Betriebe mit Hamburger Lieferpartnern zu Änderungen. Lieferungen von und nach Hamburg sind nun im Meldeprogramm so zu erfassen, wie Meldungen, die ausschließlich in Niedersachsen stattfinden. Das bedeutet im Detail:
- Für Hamburger Betriebe ist die für die Antragstellung Agrarförderung (ANDI) vergebene Betriebsnummer beginnend mit 276 03 900 zu nutzen.
- In der Liste für selbst erfasste Adressen (Betriebe nicht in Niedersachsen) stehen bereits eingegebene Hamburger Betriebe mit dem heutigen Update nicht mehr zur Verfügung.
- Lieferungen von Hamburg nach Niedersachsen sind nun als Aufnahmemeldung -> Selbsteingabe (Niedersachsen und Hamburg) zu erfassen, nicht mehr als Aufnahmemeldung aus anderen Bundesländern / Ausland.
- Diese Änderungen gelten auch für Meldungen per Dateiimport.
Hamburger Betriebe (auch Berater, Vermittler, etc.), die über keine Betriebsnummer für die Antragstellung Agrarförderung verfügen und einen Zugang zum Meldeprogramm Wirtschaftsdünger benötigen, können über den Vordruck unter Webcode 01021561 eine LWK-Nummer beantragen. Diese kann ausschließlich für die Meldeprogramme der Düngebehörde genutzt werden und nicht für die Antragstellung Agrarförderung.
Hamburger Betriebe können das Meldeprogramm aktuell freiwillig nutzen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Hamburger Düngebehörde.
Kontakte
Hotline Meldeprogramm Wirtschaftsdünger
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Programmerweiterung vom 28.04.2022 - Das Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger wurde um einen E-Mail-Benachrichtigungsservice bei Unstimmigkeiten im Meldungsabgleich erweitert.
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