Der beim NLWKN veröffentlichte neu notifizierte Katalog enthält zu den einzelnen Maßnahmen fachliche Mindestanforderungen, die in den Kooperationen vor Ort ergänzt bzw. konkretisiert werden, und Berechnungsgrundlagen mit maximalen Förderbeträgen für alle Freiwilligen Vereinbarungen. Für die Ermittlung der örtlichen Förderbeträge sind die aktualisierten Berechnungsgrundlagen im Blaubuch der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu nutzen.

Ein Erlass des Niedersächsischen Umweltministeriums und ein aktualisiertes Hinweisblatt des NLWKN erläutern die Bedingungen für die Abwicklung der Freiwilligen Vereinbarungen unter den aktuellen Gesichtspunkten (www.nlwkn.niedersachsen.de -> Wasserwirtschaft -> Grundwasser -> Niedersächsisches Kooperationsmodell Trinkwasserschutz -> Freiwillige Vereinbarungen).
Der 2016 notifizierte Maßnahmenkatalog (s. Berechnungsgrundlagen für Freiwillige Vereinbarungen des Jahres 2023) ist noch bis zum 31.12.2024 gültig.
Nähere Informationen zu den Berechnungen der Ausgleichsleistungen finden sie hier.