Richtwerte im Bereich Geflügelhaltung - DLG-Merkblattes 457
Die Nährstoffausscheidungswerte im Geflügelbereich auf Basis des DLG-Merkblattes 457 wurden vom Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für die Nutzung im Bereich Düngerecht anerkannt. Neben der Aktualisierung bestehender Verfahren wurden alternative Verfahren und eine stark N-/P-reduzierte Hähnchenfütterung aufgenommen.

Die neuen und aktualisierten Verfahren werden als zusätzliche Verfahren in den Richtwerttabellen aufgenommen. Diese neu aufgenommenen Verfahren stehen in einer Übergangsphase bis 31.12.2024 zusätzlich für die Dokumentationen im Bereich Düngerecht zur Verfügung und können auch schon für die Betriebsobergrenze im Düngejahr 2023 (Kalenderjahr 2023, Wirtschaftsjahr 22/23) verwendet werden.
Im Rahmen des Nährstoffnutzungsnachweises werden die neuen Verfahren als anzuwendende Verfahren ab sofort eingeführt.
Ab dem 01.01.2025 gelten dann nur noch die neuen Verfahren im Bereich Düngerecht.
Die neu aufgenommenen Verfahren stehen in der Tabelle im Downloadbereich zur Verfügung und sind in ENNI als auch dem 170-N-Rechner implementiert.

Sperrfristende 2025
Am 01. Februar endete die Sperrfrist für stickstoffhaltige Düngemittel. Bei der Düngung sind einige düngerechtliche Vorgaben zu beachten, die wir im nachstehenden Artikel für Sie erläutern:
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Düngerechtliche Änderungen 2025
Zum Beginn der Düngesaison 2025 treten einige düngerechtliche Änderungen in Kraft, die berücksichtigt werden müssen. Dies betrifft u.a. die Aufzeichnungspflichten gemäß Düngeverordnung, die Einarbeitung von …
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Herbstdüngung 2025
Worauf ist aus rechtlicher Sicht jetzt schon zu achten, wenn im Herbst nach Ernte der Hauptfrucht gedüngt werden soll? Grundsätzlich bleiben die bereits bekannten düngerechtlichen Regeln für die Herbstdüngung …
Mehr lesen...Änderung der Aufzeichnungsfrist nach § 10 (2) Düngeverordnung
Dokumentation der Düngung – Aufzeichnungsfrist nach § 10 Absatz 2 Düngeverordnung wird von zwei auf vierzehn Tage verlängert.
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Emissionsarme Aufbringung von flüssigen organischen Düngemitteln
Vorgaben zur bodennahen streifenförmigen Aufbringung von flüssigen organischen Düngemitteln sowie generelle Regeln zu Ausnahmemöglichkeiten gemäß § 6 (3) Düngeverordnung (DüV).
Mehr lesen...Neues Lagerkonzept: Verwertung auf der Fläche ersetzt Lager 10/2024
Vollzugshinweise zur Umsetzung der Anforderungen an die Lagerung gem. § 12 Abs. 5 DüV Das OVG Lüneburg hat die Vorgaben zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Gärrückständen gemäß § 12 Abs.…
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