Düngebehörde

Nmin-Richtwerte zur Vorplanung der N-Düngebedarfsermittlung (2025)

Webcode: 01039500
Stand: 12.09.2024

5-jährige Durchschnittswerte der Nmin-Richtwerte zur Vorplanung der Düngebedarfsermittlung (2020 – 2024)

Gemäß Düngeverordnung muss vor dem Aufbringen wesentlicher Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor der Düngebedarf ermittelt und dokumentiert werden.

Nmin-Probenahme auf Maisstoppel
Nmin-Probenahme auf MaisstoppelDr. Frank Lorenz

 

Ein wesentlicher Bestandteil zu Ermittlung des N-Düngebedarfs ist der im Boden verfügbare mineralische Stickstoff (Nmin). Bis die aktuellen Nmin-Werte im kommenden Frühjahr zu Vegetationsbeginn vorliegen (eigene Untersuchungen oder Richtwerte der LWK), besteht die Möglichkeit zum Zweck der Vorplanung mit den von der Düngebehörde veröffentlichten fünfjährigen Mittelwerten die N-Düngebedarfsermittlung zu erstellen. Hierfür können die im Anhang bereitgestellten Nmin-Richtwerte verwendet werden. Diese wurden für den kommenden Planungszeitraum 2025 aktualisiert. Die Richtwerte zur Vorplanung werden aus den jährlich veröffentlichten Nmin-Richtwerten der letzten fünf Jahre berechnet.

 

 

Für die endgültige N-Düngebedarfsermittlung, die dann zur Dokumentation vorliegen muss, sind die jeweils aktuellen Nmin-Werte zu verwenden, wenn diese mehr als 10 kg N/ha vom Richt-Mittelwert abweichen. Liegt der aktuelle Nmin-Wert zum Zeitpunkt der Düngung noch nicht vor, so ist die Düngung so zu bemessen, dass der aktuelle Nmin-Wert nachträglich entsprechend berücksichtigt werden kann, ohne dass der N-Düngebedarf überschritten wird.

Hinweis: für das Jahr 2025 werden die bestehenden Fruchtartengruppen „Winterweizen mit Blattvorfrucht“ und „Winterweizen mit Getreidevorfrucht“ zu einer Fruchtartengruppe „Winterweizen“ zusammengefasst. 

Rote Gebiete:

In den Roten Gebieten muss der Nmin-Wert auf dem Schlag bzw. der Bewirtschaftungseinheit durch Beprobung ermittelt werden. Der Nmin-Richtwert kann nicht verwendet werden. Eine Vorplanung anhand der im Anhang veröffentlichten Nmin-Richtwerte ist möglich. Liegt der aktuelle Nmin-Wert zum Zeitpunkt der Düngung noch nicht vor, ist die Düngung so zu bemessen, dass der tatsächlich festgestellte Nmin-Wert nachträglich entsprechend berücksichtigt werden kann, ohne dass der N-Düngebedarf überschritten wird.

Weitere Hinweise zur Frühjahrs-Nmin-Beprobung finden Sie im Artikel „Ausführungshinweise zur Frühjahrs-Nmin-Beprobung