Verbandsbeteiligung zur Änderung der Roten Gebiete hat begonnen
Am 26.10.2022 wurde die Verbandsbeteiligung zur Änderung der nitratbelasteten und eutrophierten Gebiete in Niedersachsen eingeleitet. Die beteiligten Verbände und sonstigen Stellen können zum Verordnungsentwurf zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat (NDüngGewNPVO) bis spätestens 16.11.2022 Stellung nehmen.
In diesem Zusammenhang ist ein erster Entwurf der Gebietsausweisung nach Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und euthrophierten Gebieten (AVV GeA) auf dem LEA-Portal verfügbar.
Mit dem vorliegenden Entwurf der Änderungsverordnung wird die Verpflichtung gemäß § 13a Abs. 1 Düngeverordnung (DüV) und der im August dies Jahres novellierten AVV GeA umgesetzt und die Ausweisung der Nitratbelasteten und eutrophierten Gebiete entsprechend angepasst.
Nachdem die AVV GeA 2020 im Juni 2021 von der EU-Kommission in wesentlichen Punkten kritisiert wurde, hat Deutschland die Vorschrift in wesentlichen Regelungspunkten überarbeitet. Diese Neufassung ist am 17. August 2022 in Kraft getreten. Im Gegensatz zur vorherigen Ausweisung findet keine emissionsbasierte Abgrenzung mehr statt, eine Ausweisung erfolgt ausschließlich auf Basis von Immissionswerten. Durch den Wegfall des Emissionsansatzes kommt es zu einer höheren Betroffenheit von Grünlandflächen in der Kulisse sowie zu Verschiebungen der ausgewiesenen Flächen.
Die Ausweisung orientiert sich weiterhin an den Grundwasserkörpern in Niedersachsen. Anders als bei der Gebietsabgrenzung nach NDüngGewNPVO 2021 nach den Vorgaben der AVV GeA 2020 ist die Verschneidung der Feldblöcke mit der immissionsbasiert abgegrenzten Kulisse jedoch nur noch für die Festlegung der Außengrenzen der ermittelten Flächen relevant. Deshalb werden zukünftig auch Flächen in den mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten liegen, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden. Nach Vorgabe der Neufassung der AVV GeA wird ein Feldblock nun komplett zur Kulisse gezählt, wenn er zu mindestens 20% (vorher galt entsprechend der NDüngGewNPVO 50 %) in der ermittelten immissionsbewerteten Fläche liegt.
Bis zum in Kraft treten des Entwurfes der Änderungsverordnung gilt die NDüngGewNPVO vom 3. Mai 2021, die gültigen Gebietskulissen gemäß § 2 Abs. 3 NDüngGewNPVO sind, wie bekannt, im LEA-Portal einsehbare (Häkchen setzen bei: Düngeverordnung, Düngeverordnung Niedersachsen, NDüngGewNPVO).
Aktuelles 20.12.2022:
Am 16.11.2022 wurde die Verbandsbeteiligung beendet. Die Stellungnahmen der Verbandsbeteiligung wurden fachlich und rechtlich ausgewertet und sind in das weitere Verfahren eingeflossen. Wesentliche Änderungen der Entwurfskulisse sind aufgrund der Beteiligung nicht mehr zu erwarten. Es kann daher für die Dünge-Planung empfohlen werden, die Entwurfskulisse zu verwenden.
Die Änderungsverordnung der Niedersächsischen Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat soll im Januar 2023 in Kraft treten.
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