Bis Ende März müssen alle aufzeichnungspflichtigen Betriebe in Niedersachsen ihre düngerechtlichen Aufzeichnungen des Düngejahrs 2024 in ENNI melden. Dies betrifft die Düngebedarfsermittlung, die Dokumentation der Düngung und die Betriebsobergrenze (170N) aus dem Düngejahr 2024. Worauf Sie dabei achten müssen, lesen Sie im folgenden Artikel:
Emissionsarme Aufbringung von flüssigen organischen Düngemitteln
Vorgaben zur bodennahen streifenförmigen Aufbringung von flüssigen organischen Düngemitteln sowie generelle Regeln zu Ausnahmemöglichkeiten gemäß § 6 (3) Düngeverordnung (DüV).
Düngebedarfsermittlung ab 2025: keine Anpassung der Nmin-Werte mehr nötig
Ab 2025 können für die endgültige Düngebedarfsermittlung die Nmin-Mittelwerte verwendet werden. Die für das Jahr 2025 gültigen Werte finden Sie im Downloadbereich.