Düngebehörde

Düngebehörde Niedersachsen

Computertastatur

Neue Rechentools für die Erstellung von Verwertungskonzepten 10/2024

Aufgrund der erfolgten Abschaltung der WebModule Düngung wurden für die Abwicklung von Genehmigungsverfahren von Tierhaltungs- und Biogasanlagen neue Rechentools zunächst als Excel-Anwendungen entwickelt und bereitgestellt. Mithilfe der neuen Tools können Betriebe nährstoffseitig bilanziert und erforderliche Lagerkapazitäten errechnet werden. Weitere Informationen und den link zu den Tools erhalten Sie hier:

Abtüten der Nmin-Probe

Nmin-Richtwerte zur Vorplanung der N-Düngebedarfsermittlung 2025

Die 5jährigen Nmin-Richtwerte zur Vorplanung wurden aktualisiert und stehen für die Düngebedarfsermittlung 2025 im Downloadbereich des Artikels zur Verfügung:

Nmin-Probennahme nach der Ernte von Winterroggen, Versuch 649

Vorabveröffentlichung der Ernte-Nmin-Werte 2020-2024

Bodenuntersuchungen auf mineralischen Stickstoff in der Tiefe 0-90 cm nach Ernte der Hauptkultur (Ernte-Nmin), zu Beginn der Sickerwasserperiode oder zum Vegetationsende (Herbst-Nmin) sind Richtgrößen für den potentiellen Nitrataustrag in das Grundwasser und Erfolgsparameter für Grundwasserschutzmaßnahmen. Hier finden Sie die Veröffentlichungen der Werte der Jahre 2020-2024:

Sickerwasseranlage am Versuchsstandort Hamerstorf

Sickerwasserprognose 2024 für die Wasserschutzversuche und weitere Standorte (Bodendauerbeobachtung)

Mit Hilfe der Sickerwasserprognose können Praktiker*innen abschätzen, wann in ihrer Region mit Sickerwasser zu rechnen ist und wann somit die Nmin-Probenahme im Herbst zeitlich sinnvoll terminiert werden kann. Die Berechnungen der Sickerwasserprognose für die Sickerwasserperiode 2024/2025 finden Sie hier:

Aufzeichnungspflichten: DüV und StoffBilV

Weniger Kontrollen für Kleinerzeuger

EU-Kommission befreit Betriebe mit bis zu 10 ha von Konditionalitätskontrollen. Diese Betriebe sind dadurch nicht von den Anforderungen des Fachrechts ausgenommen. Auch Betriebe mit bis zu 10 ha werden nach wie vor durch die Prüfdienste der Landwirtschaftskammer kontrolliert. Festgestellte Verstöße werden weiterhin ordnungsrechtlich geahndet. Unter anderem müssen weiterhin die Vorgaben der Düngeverordnung eingehalten und ENNI-Meldungen getätigt werden: