Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger: Meldungsabgleich 2. Halbjahr 2024
Am 22. April 2025 wird geprüft, ob für jede gemeldete Lieferung aus dem zweiten Halbjahr 2024 eine übereinstimmende Abgabe- bzw. Aufnahmemeldung im Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger vorliegt. Eine fehlende Meldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und betroffene Betriebe erhalten ein Anschreiben mit einer Anhörung:
Emissionsarme Aufbringung von flüssigen organischen Düngemitteln
Vorgaben zur bodennahen streifenförmigen Aufbringung von flüssigen organischen Düngemitteln sowie generelle Regeln zu Ausnahmemöglichkeiten gemäß § 6 (3) Düngeverordnung (DüV).
Düngebedarfsermittlung ab 2025: keine Anpassung der Nmin-Werte mehr nötig
Ab 2025 können für die endgültige Düngebedarfsermittlung die Nmin-Mittelwerte verwendet werden. Die für das Jahr 2025 gültigen Werte finden Sie im Downloadbereich.