Düngebehörde Niedersachsen

Meldung der Aufzeichnungen nicht verpassen!
Bis Ende März müssen alle aufzeichnungspflichtigen Betriebe in Niedersachsen ihre düngerechtlichen Aufzeichnungen des Düngejahrs 2024 in ENNI melden. Dies betrifft die Düngebedarfsermittlung, die Dokumentation der Düngung und die Betriebsobergrenze (170N) aus dem Düngejahr 2024. Worauf Sie dabei achten müssen, lesen Sie im folgenden Artikel:

Düngerechtliche Änderungen 2025
Zum Beginn der Düngesaison 2025 treten einige düngerechtliche Änderungen in Kraft, die berücksichtigt werden müssen. Dies betrifft u.a. die Aufzeichnungspflichten gemäß Düngeverordnung, die Einarbeitung von organischen Düngemitteln und dessen verlustarme Aufbringung. Was konkret zu beachten ist erfahren Sie im folgenden Artikel