Düngebehörde

Düngebehörde Niedersachsen

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Meldung der Aufzeichnungen nicht verpassen!

Bis Ende März müssen alle aufzeichnungspflichtigen Betriebe in Niedersachsen ihre düngerechtlichen Aufzeichnungen des Düngejahrs 2024 in ENNI melden. Dies betrifft die Düngebedarfsermittlung, die Dokumentation der Düngung und die Betriebsobergrenze (170N) aus dem Düngejahr 2024. Worauf Sie dabei achten müssen, lesen Sie im folgenden Artikel:

Schlitzverteiler

Emissionsarme Aufbringung von flüssigen organischen Düngemitteln

Vorgaben zur bodennahen streifenförmigen Aufbringung von flüssigen organischen Düngemitteln sowie generelle Regeln zu Ausnahmemöglichkeiten gemäß § 6 (3) Düngeverordnung (DüV).

Die sofortige Einarbeitung von Gülle ist eine der kostengünstigsten Maßnahmen zur Minderung von Ammoniakemissionen

Düngerechtliche Änderungen 2025

Zum Beginn der Düngesaison 2025 treten einige düngerechtliche Änderungen in Kraft, die berücksichtigt werden müssen. Dies betrifft u.a. die Aufzeichnungspflichten gemäß Düngeverordnung, die Einarbeitung von organischen Düngemitteln und dessen verlustarme Aufbringung. Was konkret zu beachten ist erfahren Sie im folgenden Artikel

Nmin Zwischenfrucht

Düngebedarfsermittlung ab 2025: keine Anpassung der Nmin-Werte mehr nötig

Ab 2025 können für die endgültige Düngebedarfsermittlung die Nmin-Mittelwerte verwendet werden. Die für das Jahr 2025 gültigen Werte finden Sie im Downloadbereich.